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Kinderreisepass beantragen

Leistungsbeschreibung

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigt Ihr Kind bei der Einreise einen Kinderreisepass. Bei der Beantragung des Kinderreisepasses muss auch das Kind persönlich anwesend sein.

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigt Ihr Kind bei der Einreise einen Reisepass. Ein Kinderreisepass kann für Ihr Kind das richtige Dokument sein.

Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass für die Beantragung keine Fingerabdrücke erfasst werden.

Der Kinderreisepass wird weltweit anerkannt und ist ein Jahr gültig. Er kann um jeweils weitere 12 Monate verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass.

In einige Länder (zum Beispiel in die USA) kann eine visumfreie Einreise nur mit einem elektronischen Reisepass erfolgen. Wenn Sie mit einem Kinderreisepass einreisen wollen, benötigen Sie in diesen Fällen zusätzlich ein Visum.

Hinweis: Kinderreisepässe, die vor dem 01.01.2021 ausgestellt wurden, bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.

Spezielle Hinweise für Trier

  • Kinderreisepässe werden nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt
  • künftig ist für Kinder ein Personalausweis oder Reisepass zu beantragen

Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Kinderreisepasses sind:

  • Ihr Kind ist deutscher Staatsangehöriger.
  • Ihr Kind muss jünger als 12 Jahre alt sein.
  • Ihr Kind muss bei der Antragstellung für den Kinderreisepass persönlich mit vorstellig werden
  • Der Antrag ist vom gesetzlichen Vertreter zu stellen (das sind in der Regel beide Elternteile, wenn sie miteinander verheiratet sind).

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich zur Beantragung des Kinderreisepasses an das Bürgeramt an Ihrem Wohnort. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig.

Sie können den Kinderreisepass auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag bezahlen.

Spezielle Hinweise für Trier

Gebühren / Kosten

Die Gebühr für die Beantragung eines Kinderreisepasses beträgt EUR 13,00.

Die Verlängerung oder Aktualisierung des Kinderreisepasses kostet  EUR 6,00.

Die Gebühr verdoppelt sich, wenn:

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.

Spezielle Hinweise für Trier

  • Gebühren werden bei Beantragung entrichtet

Zahlungsart

  • auch mit EC-Karte möglich

Benötigte Unterlagen

Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • alter Kinderausweis, Kinderpass oder Kinderreisepass (sofern vorhanden) oder Geburtsurkunde des Kindes,
  • Personalausweise oder Pässe der Eltern bzw. Sorgeberechtigten,
  • falls nur ein Sorgeberechtigter persönlich erscheinen kann; Einverständniserklärung und Kopie des Ausweises des abwesenden Sorgeberechtigten,
  • Sorgerechtsbeschluss, Negativbescheinigung vom Jugendamt bei Alleinerziehenden oder rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrietaugliches Lichtbild).
  • Ihr Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses persönlich anwesend sein.

Spezielle Hinweise für Trier

  • zusätzlicher Hinweis bei getrennt lebenden Eltern /Sorgerechtigung:
    • es ist ausreichend, wenn einer der Personensorgeberechtigten den Antrag stellt, allerdings muss es der Elternteil sein, bei dem das Kind gemeldet ist
    • vollständigen Sorgerechtsbeschluss (mit Aufenthaltsbestimmungsrecht) bei geschiedenen Elternteilen wenn das Kind bei dem nicht vorsprechenden Elternteil wohnhaft bzw. gemeldet ist (Vermerk der Rechtskraft muss vorhanden sein)
  • Ausweisdokumente der vorsprechenden Elternteile
  • Original-Geburtsurkunde oder Familienstammbuch nur, wenn das Kind noch keinen Personalausweis besitzt
  • Diebstahslanzeige der Polizei bei Beantragung wegen Diebstahl
  • zusätzlicher Hinweis zum biometrisches Lichtbild: auch für Babys und Kleinkinder erforderlich

Besonderheiten

Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist und für welche Länder ein Kinderreisepass genügt.

Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). In einige Länder – z. B. in die USA – kann jedoch nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass einen Chip enthält; für eine visumfreie Einreise des Kindes wird bei diesen Ländern ein normaler Reisepass benötigt.

Sofern die Einreise mit einem Kinderreisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Kinderreisepässe können bei Vorliegen aller Voraussetzungen sofort ausgestellt bzw. verlängert werden.

Ein Kinderreisepass ist ein Jahr gültig. Kinderreisepässe können verlängert werden.

Häufig gestellte Fragen

Spezielle Hinweise für Trier

Ist 0 eine Zahl oder ein Buchstabe in der Seriennummer im Reisepass?

  • Es handelt sich um die Zahl 0 (Null) in der alphanummerischen Seriennummer und nicht um das O-o (OCR-Lesbarkeit)

Kann ein Kind mit einem Kinderreisepass in jedes Land reisen?

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen
 
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