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Kinderreisepass Änderung

Leistungsbeschreibung

Die Daten im Kinderreisepass müssen immer aktuell sein und Änderungen wie Namen, Wohnort oder sonstige Änderungen der zuständigen Stelle gemeldet werden.

Spezielle Hinweise für Trier

  • bei Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes wie z. B. Aktualisierung der Körpergröße, Augenfarbe (bei Babys) oder zur Einfügung eines neuen Fotos kann der gültige Kinderreisepass geändert werden
  • wird eine Anschriftenänderung im Kinderreisepass gewünscht, kann der aktuelle Wohnort mit einem Stempel ausgewiesen werden
    • die Anschrift wird nicht vermerkt

Hinweis:

  • Kinderreisepässe werden nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt
  • künftig ist für Kinder ein Personalausweis oder Reisepass zu beantragen

Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern).

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Wohnsitz zugehörig ist. Bei Umzug ist es die Passbehörde Ihres neuen Wohnsitzes zuständig.

Spezielle Hinweise für Trier

Anträge / Formulare

    Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für Trier

    Beantragung

    • erfolgt persönlich durch ein Elternteil, bei dem das Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist
      • leben die Eltern zusammen, ist es ausreichend, wenn einer der Eltern den Antrag stellt
    • persönliches Erscheinen des Kindes erforderlich
    • jederzeit während der Gültigkeit des Dokumentes möglich

    Gebühren / Kosten

    • Gebühr:

      Für die Berichtigung von Wohnortangaben

    • Gebühr: 6,00 EUR

      Für die Verlängerung oder Änderung sonstiger Angaben im Kinderreisepass

    Spezielle Hinweise für Trier

    • 6,00 Euro
    • Gebühren werden bei der Beantragung entrichtet

    Zahlungsart

    • bar / EC

    Benötigte Unterlagen

    Gegebenenfalls die Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten beziehungsweise Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt.

    • Kinderreisepass
    • Personalausweis
    • Reisepass
    • Meldebestätigung (aktuell)

    Spezielle Hinweise für Trier

    • bisheriger Kinderreisepass
    • Ausweisdokument des vorsprechenden Elternteils
    • ggfls. aktuelles biometrisches Lichtbild

    Besonderheiten

    Spezielle Hinweise für Trier

    Gültigkeit

    • das Ablaufdatum des Kinderreisepasses beträgt ab dem Tag der Aktualisierung / Änderung ein Jahr
    • maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes

    Rechtliche Grundlage

    Spezielle Hinweise für Trier

    • Passgesetz
    • Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes

    Bearbeitungszeit

    Spezielle Hinweise für Trier

    • sofort

    Häufig gestellte Fragen

    Spezielle Hinweise für Trier

    Muss ein Babyfoto im Kinderreisepass ausgetauscht werden, wenn das Kind älter geworden ist?

    • Nein, in Deutschland nicht verpflichtend
    • Auf Wunsch kann auf den Folgeseiten ein aktuelles biometrisches Foto angebracht werden
    • Für das Reisen in manche Länder ist das aktuelle biometrische Foto allerdings erforderlich

    Zuständig

    Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

    Viehmarktplatz 20
    54290 Trier

    Postfach 3470
    54224 Trier

    Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

    Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

    Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

    Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Telefon: 115
    Fax: +49 651 718-4100
    E-Mail: Kontakt aufnehmen
     
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