- a Dienstleistungen beginnend mit
- b Dienstleistungen beginnend mit
- c Dienstleistungen beginnend mit
- d Dienstleistungen beginnend mit
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- f Dienstleistungen beginnend mit
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Jugendhilfeplanung
Leistungsbeschreibung
Im Sozialgesetzbuch VIII ist festgelegt, in welchen Bereichen die Kommune Jugendhilfeangebote machen muss.
Im Einzelnen sind dies hauptsächlich Angebote in den folgenden Feldern:
- Familien- und Erziehungsberatung
- Beratung für Kinder und Jugendliche
- Hilfen zur Erziehung
- Familienbildung
- Kinder- und Jugendarbeit
- Jugendsozialarbeit einschließlich Schulsozialarbeit und Jugendberufshilfe
- Jugendverbandsarbeit
Ein Teil der beschriebenen Angebote wird von Mitarbeitenden des Jugendamtes direkt umgesetzt, der weitaus größere Teil der Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen wird in Kooperation mit dem Jugendamt von freien Trägern der Jugendhilfe angeboten.
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung werden Bedarfslagen hinsichtlich der oben genannten Handlungsfelder überprüft und auf dieser Grundlage zukünftige Ziele und Projekte im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe erarbeitet.
Hierbei spielt die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfeplanung, freien Trägern der Jugendhilfe und dem Jugendhilfeausschuss eine zentrale Rolle. Neben der Aufstellung eines kommunalen Kinder- und Jugendförderplans sind Aufbau und Fortführung eines Berichtswesens zu den Hilfen zur Erziehung eine zentrale Aufgabe der Jugendhilfeplanung.
Spezielle Hinweise für Trier
- der Kinder- und Jugendhilfeplan dient als inhaltliche und finanzielle Planungs- und Entscheidungsgrundlage zur Regelung der Kinder- und Jugendhilfe
Schwerpunkte für den Kinder- und Jugendförderplan
- eigenständige Jugendpolitik
- Familienbildung
- Schulsozialarbeit
- offene Kinder- und Jugendarbeit
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - JugendamtAm Augustinerhof, Verw.-Geb. II
54290 Trier
Montag 08:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 11:30 Uhr
Freitag 08:30 - 11:30 Uhr
Hinweis:
oder nach Vereinbarung
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: jugendamt@trier.de