Sprungmarken
  • a
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • b
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • c
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • d
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • e
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • f
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • g
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • h
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • i
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • j
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • k
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • l
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • m
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • n
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • o
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • p
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • r
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • s
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • t
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • u
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • v
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • w
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • z
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • ä
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • ö
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • ü
  • Dienstleistungen beginnend mit

Straßenreinigung

Leistungsbeschreibung

Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.

Spezielle Hinweise für Trier

Straßen der Stadt Trier

  • sind in Reinigungsklassen aufgeteilt
  • je nach Klasse gelten unterschiedliche Hebesätze
  • von der Reinigung ausgenommen sind
    • Alt-Tarforst
    • Filsch
    • Irsch
    • Kernscheid
    • Pfalzel
    • Ruwer
    • Zewen

Grundlage

Straßenverschmutzung

  • Meldungen oder Anfragen zur Reinigung können telefonisch erfolgen

Leerung der Papierkörbe / Abfallbehälter

  • in der Fußgängerzone täglich bis zu fünf mal
  • im inneren Alleenbereich täglich
  • außerhalb des Alleenbereiches entsprechend der Reinigungsklasse (siehe Satzung)
    • in den Vororten, die nicht an die Straßenreinigung angeschlossen sind einmal in der Woche

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung/Stadtverwaltung der jeweiligen Gemeinde/Stadt.

Häufig gestellte Fragen

Spezielle Hinweise für Trier

Wie oft werden die Straßen gereinigt ?

  • Je nach Reinigungsklasse von Klasse 1 (1 mal pro Woche) bis Klasse 7 (bis 2 mal täglich und sonntags)
    • Anteile richten sich nach Bedeutung der Straße und Reinigungsklasse von Klasse 1 (kein Anteil) bis Klasse 7 (10 % der Kosten)

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - StadtRaum Trier - Stadtreinigung und Winterdienst

Am Grüneberg 90
54294 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen

Stadtverwaltung Trier - StadtRaum Trier - Verwaltung - Recht

Am Grüneberg 90
54294 Trier

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen