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Reisepass Meldung wegen Diebstahl

Leistungsbeschreibung

Den Diebstahl eines Reisepasses müssen Sie unverzüglich der zuständigen Stelle melden.

Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

Spezielle Hinweise für Trier

  • bei Vorsprache im Bürgeramt wird eine Verlustanzeige aufgenommen
    • diese wird bei Diebstahlsverdacht an die Polizei weitergeleitet
  • Nachfrage beim Fundbüro erforderlich
  • wird der Reisepass später wieder gefunden, ist das das Bürgeramt zu informieren

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.

Spezielle Hinweise für Trier

Benötigte Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen