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Geburtszeit bescheinigen

Leistungsbeschreibung

Sie haben die Möglichkeit, sich Auskünfte über die Geburtszeit aus dem Geburtenregister erteilen bzw. bescheinigen zu lassen.

  • Sie sind über 16 Jahre alt und
  • Sie sind die Person, auf die sich der Registereintrag bezieht, oder deren Ehegattin/Ehegatte, Lebenspartner/in, Vorfahr/in, Abkömmling oder
  • Sie haben Ihr rechtliches Interesse glaubhaft gemacht oder
  • Sie haben als Geschwister der Person, auf die sich der Registereintrag bezieht, ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Standesamt des Geburtsortes der jeweiligen Person.

Gebühren / Kosten

Es fallen Gebühren in Höhe von:

  • Gebühr: 12,00 EUR
  • Gebühr: 10,00 EUR
  • Gebühr: 12,00 EUR

Benötigte Unterlagen

Personalausweis bzw. Reisepass

Rechtliche Grundlage

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Standesamt - Urkunden

Domfreihof 1b
54290 Trier

Montag 08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr

Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

vorherige Terminvereinbarung erforderlich

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen