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Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen

Leistungsbeschreibung

Vor Ablauf des Personalausweises müssen Sie ggf. einen neuen Personalausweis beantragen.

Ist die Neuausstellung nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer möglich, müssen Sie für die Übergangszeit einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Vor Ablauf des Personalausweises müssen Sie ggf. einen neuen Personalausweis beantragen.

Ist die Neuausstellung nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer möglich, müssen Sie für die Übergangszeit einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Spezielle Hinweise für Trier

  • Beantragung vor Ablauf sowie die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist nicht zwingend erforderlich
  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.

Spezielle Hinweise für Trier

Verfahrensablauf

Spezielle Hinweise für Trier

Beantragung

  • erfolgt persönlich

Gebühren / Kosten

  • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren: EUR 37,00
  • für Antragsteller unter 24 Jahren: EUR 22,80
  • für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren): EUR 22,80
  • für den vorläufigen Personalausweis: EUR 10,00
  • Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde): EUR 13,00
  • Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: EUR 30,00
  • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)

Spezielle Hinweise für Trier

  • Gebühren werden bei Beantragung entrichtet

Zahlungsart

  • bar/EC

Benötigte Unterlagen

  • der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
  • ggf. werden zur einmaligen Überprüfung der Namensschreibweise weitere Unterlagen (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle

Spezielle Hinweise für Trier

Zusätzlich

  • wenn kein Ausweisdokument mit Lichtbild vorhanden ist:
    • Geburtsurkunde
    • und ein volljähriger Bürge mit eigenem Ausweis, der die Identität bestätigen kann
  • zusätzlicher Hinweis zum Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten: 
    • ist beim für den Wohnort des Kindes zuständigen Jugendamt zu beantragen

Besonderheiten

Verstöße gegen das Personalausweisgesetz können zu einer Ordnungswidrigkeit führen, die mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet werden kann. Eine Befreiung von der Ausweispflicht ist für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen Ihr Haus nicht verlassen können, möglich.

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Spezielle Hinweise für Trier

  • Ca. 3 Wochen

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen