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Personalausweis Ausstellung vorläufig

Leistungsbeschreibung

Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen und die Ausstellung eines Personalausweises durch die Bundesdruckerei aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich ist.

Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen und die Ausstellung eines Personalausweises durch die Bundesdruckerei aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich ist.

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Personalausweisbehörde.

Spezielle Hinweise für Trier

Verfahrensablauf

Spezielle Hinweise für Trier

Beantragung

  • erfolgt persönlich wegen Unterschriftsleistung
  • Kinder können diesen alleine (ohne Elternteil) erst ab 16 Jahren beantragen

Gebühren / Kosten

EUR 10,00

Spezielle Hinweise für Trier

  • Gebühren werden bei Beantragung entrichtet

Zahlungsart

  • bar / EC

in Ausnahmefällen zusätzlich

  • 13,00 Euro bei abweichendem Wohnsitz innerhalb Deutschlands
  • 30,00 Euro bei Wohnsitz im Ausland

Benötigte Unterlagen

  • der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
  • ggf. werden zur einmaligen Überprüfung der Namensschreibweise weitere Unterlagen (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle

Spezielle Hinweise für Trier

  • zusätzlicher Hinweis zum biometrischen Lichtbild:
    • es reicht ein biometrisches Lichtbild für jedes weitere an diesem Tag mitbeantragte Ausweisdokument aus 
  • zusätzlicher Hinweis zum bisheriger Personalausweis oder Reisepass:
    • kann auch abgelaufen sein

liegt kein Ausweisdokument mit Lichtbild vor

  • wurde der letzte Ausweis bereits in Trier beantragt, kann zur Identifizierung auf den Altantrag (Aufbewahrung 15 Jahre) zurückgegriffen werden
  • ansonsten Familienstammbuch oder Geburtsurkunde und eine volljährige Person (Bürge), die unter Vorlage des eigenen Ausweisdokumentes die Identität des Anzeigenden bestätigt

hat sich zusätzlich der Name geändert

  • Heiratsurkunde im Original (bei Heirat)

  • Geburtsurkunde im Original (bei Wiederannahme des Geburtsnamens)

  • Urkunde über die Namensänderung (bei Annahme Doppelnamen oder Namensänderung ohne Eheschließung)

Besonderheiten

Spezielle Hinweise für Trier

  • die Ausstellung ist auch ohne gleichzeitige Beantragung des endgültigen Personalausweises möglich

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Spezielle Hinweise für Trier

  • sofort

Gültigkeit: max. 3 Monate (wird von der Personalausweisbehörde unter Berücksichtigung des Nutzungszwecks festgelegt)

Häufig gestellte Fragen

Spezielle Hinweise für Trier

Allgemeine Fragen zu vorläufigen Personalausweis beantragen

Ist 0 eine Zahl oder ein Buchstabe in der Seriennummer im neuen Personalausweis?

  • Es ist immer die Zahl 0 (Null) in der alphanummerischen Seriennummer und nie das O-o (OCR-Lesbarkeit)

Kann man mit einem vorläufigen Personalausweis in alle EU-Länder reisen?

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen