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Personalausweis Ausstellung erstmalig

Leistungsbeschreibung

Für jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern er im Inland gemeldet ist.

Für jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern er im Inland gemeldet ist.

Spezielle Hinweise für Trier

Beantragung

  • erfolgt persönlich
  • Kinder können diesen alleine (ohne Elternteil) erst ab 16 Jahren beantragen
  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die für ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Personalausweisbehörde.

Spezielle Hinweise für Trier

Gebühren / Kosten

  • EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
  • EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
  • EUR 22,80 für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren)
  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
  • EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
  • EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)

Spezielle Hinweise für Trier

  • Gebühren werden bei Beantragung entrichtet
  • Zahlung auch mit EC-Karte möglich

Benötigte Unterlagen

  • der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
  • ggf. werden zur einmaligen Überprüfung der Namensschreibweise weitere Unterlagen (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle

Spezielle Hinweise für Trier

  • wenn kein Ausweisdokument mit Lichtbild vorhanden ist:
    • Geburtsurkunde
    • und ein volljähriger Bürge mit eigenem Ausweis, der die Identität bestätigen kann
  • zusätzlicher Hinweis zum biometrischen Lichtbild:
    • es reicht ein biometrisches Lichtbild für jedes weitere an diesem Tag mitbeantragte Ausweisdokument aus 
  • nach Einbürgerung ist die Einbürgerungsurkunde im Original mitzubringen

Besonderheiten

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Spezielle Hinweise für Trier

  • ca. 3 Wochen.

Häufig gestellte Fragen

Spezielle Hinweise für Trier

Wo befindet sich die Personalausweis-Nr. auf dem neuen Personalausweis?

  • die nPA-Nummer (Dokumenten-Nr.) steht oben rechts in der Ecke
  • beginnt immer mit L2XT

Ist 0 eine Zahl oder ein Buchstabe in der Seriennummer im neuen Personalausweis?

  • es ist immer die Zahl 0 (Null) in der alphanummerischen Seriennummer und nie das O-o (OCR-Lesbarkeit)

Was wird zur Nutzung der Zusatzfunktionen benötigt?

  • für die meisten Zusatzfunktionen wird ein PC mit Internetzugang und ein entsprechendes Kartenlesegerät benötigt
  • die Nutzung der digitalen Unterschrift (Signatur) ist nur mit einem Komfortlesegerät möglich

Wer sperrt die Online-Ausweisfunktion bei Verlust oder Diebstahl des Ausweises?

  • Bürgeramt oder die Sperr-Hotline
  • zum Sperren ist das Sperrkennwort erforderlich

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen