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Erweiterte Meldebescheinigung Ausstellung

Leistungsbeschreibung

Die erweiterte  Meldebescheinigung gibt Auskunft darüber wo Sie gemeldet sind bzw. als Nachweis ihres Wohnsitzes.

Die erweiterte Meldebescheinigung beinhaltet ergänzend zur einfachen Meldebescheinigung u.a. nachfolgende Angaben:

  • gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit
  • Familienname und Vornamen, Doktorgrad Geburtsdatum, Anschrift
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • derzeitige Anschriften, frühere Anschriften im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde sowie Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung und der letzten Nebenwohnungen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch den Staat und die letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug in das Ausland auch die Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat
  • Einzugsdatum, Auszugsdatum sowie
  • Familienstand
  • Religionszugehörigkeit

Spezielle Hinweise für Trier

Beantragung

  • erfolgt persönlich
  • online
  • oder schriftlich
    • auch per Fax oder Mail mit Zahlungsnachweis (Kopie der Überweisung) möglich
    • Rückantwort erfolgt immer per Post
  • auch durch Dritte möglich
    • mit Vollmacht und Ausweis der antragstellenden und bevollmächtigten Person
  • zusätzlich zur Online Beantragung steht unter www.trier.de das Formular erweiterte Meldebescheinigung
  • dieses kann ausgefüllt und mit ggfs. entsprechenden Unterlagen an das Bürgeamt gesendet werden

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Spezielle Hinweise für Trier

Gebühren / Kosten

Es können ggf. Gebühren anfallen. Wenden Sie sich an die zuständige Behörde.

Spezielle Hinweise für Trier

  • 6,50 Euro
  • für soziale Zwecke ggfs. gebührenfrei

Zahlungsart

  • bar / EC

Benötigte Unterlagen

  • Identitätsnachweise wie Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Bei persönlicher Vorsprache wird der Antrag sofort bearbeitet.

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen