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Meldebescheinigung Ausstellung
Leistungsbeschreibung
Eine Meldebescheinigung gibt Auskunft darüber, wer wo gemeldet ist und kann auch als Wohnungsnachweis betitelt werden.
Die Meldebehörde der Stadt bzw. Gemeinde bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus.
Die einfache Meldebescheinigung, oft auch Wohnungsnachweis genannt, beinhaltet folgende Angaben:
- Familienname
- frühere Namen
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
- Doktorgrad
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Spezielle Hinweise für Trier
Beantragung
- erfolgt persönlich
- auch durch Dritte möglich
- mit Vollmacht und Ausweis der antragstellenden und bevollmächtigten Person
- auch durch Dritte möglich
- schriftlich
- auch per Fax oder Mail mit Zahlungsnachweis (Kopie der Überweisung) möglich
- Rückantwort erfolgt immer per Post
- online möglich:
- zusätzlich zur Online Beantragung steht unter www.trier.de das Formular erweiterte Meldebescheinigung
- dieses kann ausgefüllt und mit ggfs. entsprechenden Unterlagen an das Bürgeamt gesendet werden
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde oder Verbandsgemeinde.
Spezielle Hinweise für Trier
Gebühren / Kosten
Es können ggf. Gebühren anfallen. Wenden Sie sich an die zuständige Behörde.
Spezielle Hinweise für Trier
- 6,50 Euro
- für soziale Zwecke ggfs. gebührenfrei
Zahlungsart
- bar / EC
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
Besonderheiten
Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
Auf Antrag kann eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden, die Daten nach § 3 Absatz 1 Bundesmeldegesetz, mit Ausnahme von Auskunfts- und Übermittlungssperren, enthalten darf. Der Datenumfang der erweiterten Meldebescheinigung darf dabei auch den Datenumfang der einfachen Meldebescheinigung unterschreiten.
Rechtliche Grundlage
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/MeldewesenViehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen