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Meldebescheinigung Ausstellung

Leistungsbeschreibung

Eine Meldebescheinigung gibt Auskunft darüber, wer wo gemeldet ist und kann auch als Wohnungsnachweis betitelt werden.

Die Meldebehörde der Stadt bzw. Gemeinde bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus.

Die einfache Meldebescheinigung, oft auch Wohnungsnachweis genannt, beinhaltet folgende Angaben:

  • Familienname
  • frühere Namen
  • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
  • Doktorgrad
  • Ordensname, Künstlername
  • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
  • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

Spezielle Hinweise für Trier

Beantragung

  • zusätzlich zur Online Beantragung steht unter www.trier.de das Formular erweiterte Meldebescheinigung
    • dieses kann ausgefüllt und mit ggfs. entsprechenden Unterlagen an das Bürgeamt gesendet werden

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde oder Verbandsgemeinde.

Spezielle Hinweise für Trier

Gebühren / Kosten

Es können ggf. Gebühren anfallen. Wenden Sie sich an die zuständige Behörde.

Spezielle Hinweise für Trier

  • 6,50 Euro
  • für soziale Zwecke ggfs. gebührenfrei

Zahlungsart

  • bar / EC

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person

Besonderheiten

Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
 

Auf Antrag kann eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden, die Daten nach § 3 Absatz 1 Bundesmeldegesetz, mit Ausnahme von Auskunfts- und Übermittlungssperren, enthalten darf. Der Datenumfang der erweiterten Meldebescheinigung darf dabei auch den Datenumfang der einfachen Meldebescheinigung unterschreiten.

Rechtliche Grundlage

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen
 
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