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Sperrmüll Entsorgung

Leistungsbeschreibung

Die Entsorgung von Sperrmüll kann

  • durch Abholung
  • durch persönliche Abgabe an einer zentralen Stelle

erfolgen.

Die Entsorgung von Sperrmüll kann

  • durch Abholung
  • durch persönliche Abgabe an einer zentralen Stelle

erfolgen.

Spezielle Hinweise für Trier

Informationen

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Rheinland-Pfalz die Landkreise und die kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

Rechtliche Grundlage

Häufig gestellte Fragen

Spezielle Hinweise für Trier

Wie viel Sperrmüll kann maximal abgegeben werden?

  • pro Termin maximal 5 Kubikmeter Sperrmüll

Zuständig

Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier A.R.T. - Kundenzentrum - Abfalltelefon

Unter dem Galdberg 1
54318 Mertesdorf

Montag 08:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 15:00 Uhr

Telefon: +49 651 9491-414
E-Mail: info@art-trier.de
 
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