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14.10.2019

Autos seit 1. Oktober auch online zulassen

(bau) Privatpersonen können in Trier seit Anfang des Monats ihre Neufahrzeuge auch über das Internet zulassen. Dies geschieht im Rahmen eines bundesweiten Digitalisierungsprogramms, dem sich die Stadtverwaltung angeschlossen hat. Die Kfz-Zulassung hat schon seit vier Jahren Erfahrungen mit ersten digitalen Verfahren gesammelt: Seit Anfang 2015 können Außerbetriebsetzungen online beantragt werden und seit Oktober 2017 Wiederzulassungen auf denselben Halter mit demselben Kennzeichen. In einer nächsten Ausbaustufe sind seit dem 1. Oktober 2019 auch Neuzulassungen sowie Wiederzulassungen und Umschreibungen ohne Kennzeichenmitnahme möglich. Ein Vorteil der Online-Umschreibung: Bei einer Umschreibung mit Kennzeichenmitnahme ist es möglich, das Fahrzeug ununterbrochen zu nutzen, da die Kennzeichen bereits mit gültigen Stempelplaketten versehen sind. Voraussetzungen für die Onlineverfahren sind ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und ein Lesegerät für den Personalausweis oder ein Smartphone mit NFC-Chip, auf dem die sogenannte „AusweisApp2“ installiert ist. Als Online-Bezahlverfahren wird „GiroSolution“ angeboten. Für Umschreibungen muss das Fahrzeug nach dem 1. Januar 2018 zugelassen worden sein, da die Zulassungsbescheinigung Teil II ab diesem Zeitpunkt einen Sicherheitscode trägt, der für das Online-Verfahren notwendig ist.

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