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Wiedereinführung des SAB-Unterscheidungskennzeichen

Im Rahmen der Gebiets- und Verwaltungsreform 1969/1970 wurde die Zuteilung des SAB-Unterscheidungskennzeichens abgeschafft.

Dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger entsprechend wurde die Fahrzeugzulassungsverordnung zum 01. November 2012 geändert und die Wiedereinführung der Zuteilung des SAB-Unterscheidungskennzeichens ermöglicht. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat dem Antrag des Ministeriums des Inneren, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz entsprochen und das SAB-Unterscheidungskennzeichen für den Zulassungsbezirk Landkreis Trier-Saarburg genehmigt. Eine Veröffentlichung erfolgt in Kürze im Bundesanzeiger. Nachdem der Landesbetrieb für Daten und Information der Gemeinsamen Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Trier und des Landkreises Trier-Saarburg das SAB-Unterscheidungskennzeichen edv-technisch bereit gestellt hat, können seit 19. November 2012 SAB-Unterscheidungskennzeichen zugeteilt werden.

Die Zuteilung eines SAB-Kennzeichen kann in der Hauptstelle in Trier und in den Außenstellen in Hermeskeil und in Saarburg der Gemeinsamen Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Trier und des Landkreises Trier-Saarburg erfolgen. Die Beantragung der Zuteilung eines SAB-Kennzeichens kann nur durch Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Trier-Saarburg erfolgen.

Folgende Fallkonstellationen sind denkbar:

  • Halter/in eines Fahrzeuges mit TR-Unterscheidungskennzeichen und Wohnsitz im Landkreis Trier-Saarburg kann ab 19. November 2012 ihr Fahrzeug auf ein SAB-Kennzeichen in allen drei Stellen umkennzeichnen lassen. Hierfür sind die entsprechenden Gebühren im Regelfall in Höhe von ca. 40 € bis 70 € zu entrichten. Hinzu kommen die Kosten für die Herstellung von zwei Kfz-Kennzeichen beim Schilderhersteller.
  • Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Trier-Saarburg können künftig bei einer Zulassung eines Fahrzeuges auf ihren Namen zwischen dem TR- und dem SAB-Unterscheidungskennzeichen wählen. Bei Entscheidung für ein ganz bestimmtes TR- oder SAB-Unterscheidungskennzeichen ist neben den Zulassungsgebühren die Wunschgebühr von zur Zeit 10,20 € plus evt. die Reservierungsgebühr von 2,60 € zu zahlen.

In beiden Fallkonstellationen ist zu beachten, dass bei Entscheidung für ein SAB-Kennzeichen und Wechsel des Wohnsitzes in die Stadt Trier zu einem späteren Zeitpunkt, dann die Halterin/der Halter ihr/sein Fahrzeug gebührenpflichtig auf ein TR-Unterscheidungskennzeichen umkennzeichnen muss, da das SAB-Unterscheidungskennzeichen nicht für den Zulassungsbezirk Stadt Trier gilt.

 
Zuständiges Amt