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Stadtbildpflege

Wohnhäuser in der Südallee
Stadtbildprägend und erhaltenswert: Wohnhausfassaden in der Südallee.

Die Stadt Trier verfügt mit ihrer über 2000-jährigen Stadtgeschichte neben den herausragenden Wahrzeichen der römischen UNESCO-Weltkulturerbestätten über eine unverwechselbare Altstadt und zahlreiche historische Ortskerne, Klosteranlagen und gründerzeitliche Viertel in den Stadtteilen, die als bauliche Zeugnisse eine wechselvolle Stadtentwicklung widerspiegeln. Damit das identitätsstiftende Stadtbild gepflegt und als Alleinstellungsmerkmal weiterentwickelt werden kann, setzt die Stadtverwaltung Trier als steuernde Stadtplanungsinstrumente Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen ein.

Die in den Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen erfassten Siedlungsgebiete der Stadt Trier konnten ihren städtebaulichen Charakter bisher weitgehend bewahren und dokumentieren eine wichtige Phase der Trierer Stadtentwicklung. Diese Quartiere sind geprägt von der städtebaulichen Struktur des Ensembles, mit einer charakteristischen Bauweise und Höhenentwicklung der Gebäude in Verbindung mit einer hohen gestalterischen Qualität und Außenwirkung des Stadtbildes. Beispiel hierfür sind abgestimmte Baufluchten, Kubaturen und Dachlandschaften, die zusammenwirken mit den Elementen der Fassadengliederung wie Fensterformat, Risalit, Zwerchhaus und Erker. Innerhalb der aus den stadtbildprägenden Gestaltstrukturen abgeleiteten Leitlinien sind vielfältige, den baulichen Charakter wahrende Gestaltelemente auch mit zeitgemäßer Architektursprache möglich.

Die seit 2009 geltende Werbesatzung enthält Regelungen für die Bewahrung und behutsame Weiterentwicklung eines homogenen, ästhetischen und attraktiven Erscheinungsbilds der Altstadt. 

Ein weiteres Instrument der Stadtbildpflege ist der 2014 in Kraft getretene Lichtmasterplan zur schrittweisen Modernisierung der Straßen-, Platz- und Architekturbeleuchtung in Trier. Er enthält Vorgaben zu Leuchtentypen, Lichtfarbe, Leuchttechnik und Lichtpunkthöhen, die aufeinander abgestimmt ein einheitliches nächtliches Stadtbild ergeben.  

 

 
Zuständiges Amt
 
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