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29.06.2020

Ehrenamtliche Richter für Verwaltungsgericht gesucht

(pe) Für die neue fünfjährige Wahlperiode vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2025 werden ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht gesucht. Auf der Liste, die die Stadt nach einer Aufforderung des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts erstellt hat, stehen neun Namen, es werden aber insgesamt 24 Bewerber benötigt. Sie sollen möglichst einen repräsentativen Querschnitt der Bevölkerung darstellen. Ihre Mitwirkung soll das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung stärken und ihre Erfahrung außerhalb der Justiz den hauptamtlichen Richtern helfen, die Überzeugungskraft ihrer Argumente zu prüfen. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden auf der Basis von Vorschlagslisten der Kommunen von einem Ausschuss gewählt, dem die Spitze des Verwaltungsgerichts, ein Verwaltungsbeamter und sieben vom Landtag gewählte Vertrauensleute angehören. Für die Aufnahme in die Liste ist die vorherige Zustimmung des Stadtrats nötig.

Bewerberinnen und Bewerber müssen mindestens 25 Jahre alt sein, ihren Wohnsitz in Trier haben und die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sind jährlich höchstens bei zwölf Sitzungstagen im Einsatz. Bestimmte Personen kommen nicht in Frage, darunter Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst, Mitglieder des Bundestags und des EU-Parlaments, Berufssoldaten sowie Rechtsanwälte und Notare. Nicht zugelassen sind aber auch Personen, die zu einer Freiheitsstrafe über sechs Monate verurteilt wurden. Interessenten können sich bis 17. August beim Rechtsamt, Hindenburgstraße 3, 54290 Trier, bewerben. Dabei muss ein Formular für eine Einverständniserklärung verwendet werden, das auf www.trier.de hinterlegt ist oder telefonisch (0651/718-1303) angefordert werden kann. Die Unterlagen können per E-Mail (rechtsservice@trier.de) eingereicht werden.

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