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Digitaler und weniger Bürokratie: Neue Kulturförderrichtlinie für Trier
(gut) Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung eine umfassend überarbeitete Kulturförderrichtlinie beschlossen. Mit dem neuen Regelwerk stellt das Amt für Stadtkultur und Denkmalschutz, das die Kulturförderung verantwortet, die Förderpraxis zukunftsorientiert auf und setzt klare Schwerpunkte auf Nachhaltigkeit, Digitalisierung und weniger Bürokratie.
„Mit der neuen Richtlinie schaffen wir moderne Rahmenbedingungen, von denen Kulturschaffende, aber auch die Kulturverwaltung gleichermaßen profitieren“, betont Kulturdezernent Markus Nöhl. „Damit setzen wir ein wichtiges kulturpolitisches Anliegen um. Unser Ziel ist es, kreatives Engagement zielgerichtet zu unterstützen und die Förderabwicklung transparenter und einfacher zu gestalten.“
Ein wesentlicher Baustein der Reform ist die Einführung einer Basisförderung für ehrenamtlich geführte Kulturvereine. Sie ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Förderung laufender Kosten, um kulturelle Angebote kontinuierlich abzusichern. Zudem verankert die neue Förderrichtlinie erstmals verbindliche Nachhaltigkeitsaspekte, die künftig für eine Förderung erfüllt werden müssen.
Um Abläufe zu vereinfachen und eine bessere Abstimmung mit Förderprogrammen des Landes zu gewährleisten, wurden die städtischen Förderfristen und -regelungen mit den landesweiten Bestimmungen harmonisiert. Dadurch sollen Mehrfachanträge erleichtert und Überschneidungen reduziert werden. Für Kulturschaffende bedeutet dies mehr Klarheit und weniger bürokratischen Aufwand bei der Kombination verschiedener Förderquellen.
Auch der digitale Förderprozess wird weiter gestärkt: Über ein zentrales Online-Portal – das die Stadt bundesweit als eine der ersten eingeführt hat – können Anträge vollständig digital gestellt und bearbeitet werden.
„Die Förderbedarfe im Kulturbereich haben sich in den vergangenen Jahren deutlich gewandelt – und nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie verletzlich viele freie kulturelle Strukturen sind“, erklärt Elvira Classen, Leiterin des Amts für Stadtkultur und Denkmalschutz. „Mit der neuen Förderrichtlinie reagieren wir auf diese Veränderungen und schaffen verlässliche und transparente Rahmenbedingungen, die Kulturschaffende und -vereine stärken und ihnen Planungssicherheit geben.“
Die neue Kulturförderrichtlinie ist zum neuen Jahr in Kraft getreten. Eine Ausweitung des Förderbudgets ist damit nicht verbunden. Zu finden ist sie auf der städtischen Webseite unter folgendem Link: www.trier.de/m_3907
