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25.06.2018

Verwarnungsgebühr bei fehlendem Pass

(pe) Das städtische Bürgeramt wird ab 1. Juli Verwarnungsgebühren bei verschiedenen Ordnungswidrigkeiten im Pass- und Meldewesen erheben. Das ist unter anderem der Fall:

  • wenn man keinen Personalausweis besitzt (außer bei Diebstahl) beziehungsweise eine Neuausstellung nicht innerhalb eines Monats beantragt.
  • wenn ein Mieter eine An-, Ab- oder Ummeldung nicht innerhalb eines Monats erledigt.
  • und wenn ein Vermieter oder eine Hausverwaltung dem Mieter nicht innerhalb eines Monats eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellt.
  • Die Verwarnungsgebühren sind unterschiedlich hoch. Wer beispielsweise bis zu vier Monate keinen gültigen Personalausweis hat, zahlt zehn Euro. Verlängert sich dieser Zeitraum auf acht Monate, sind es 20 Euro. Weitere Informationen zu der neuen Regelung im Internet: www.trier.de, Stichwort Bürgeramt.

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