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08.07.2020

Digitale Antragstellung bei Grundstücksgeschäften

(kig) Notarinnen und Notare können ab sofort die für den Vollzug eines Kaufvertrages von Grundstücken notwendigen Anträge auch digital bei der Stadt Trier einreichen. Mit dieser Maßnahme soll der Service für die Notarinnen und Notare verbessert werden. Kaufverträge, welche zur Prüfung des gemeindlichen Vorkaufsrechtes der Stadt Trier in der Vergangenheit in Papierform zugeleitet wurden, können - ebenso wie Genehmigungen nach § 144 Baugesetzbuch - jetzt im Zuge der Antragstellung hochgeladen werden.

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt dann ausschließlich in digitaler Form.

Mit dem neuen Onlinedienst wird der Bürgerservice und das digitale Angebot der Stadt Trier weiter ausgebaut. Darüber hinaus führt dieses medienbruchfreie Verfahren zu einer schnelleren Bearbeitung der Anträge und spart zudem Papier.

Nähere Informationen zur digitalen Antragstellung sind auf der Homepage der Stadt Trier unter folgenden Links veröffentlicht: www.trier.de/vorkaufsrecht oder www.trier.de/144genehmigung.

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