(pe) Wegen der Heilig-Rock-Tage, die 2025 auf Einladung des Bistums Trier in der ersten Mai-Hälfte wieder auf dem Domfreihof stattfinden, kommt es durch die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu Einschränkungen beim Lieferverkehr. Dabei gelten nach Angaben der städtischen Straßenverkehrsbehörde folgende Lieferzeiten:
Die Zufahrt von Berechtigten (mit einem gültigem Nachweis) rund um den Domfreihof ist außerhalb der Lieferzeiten ausschließlich eingeschränkt über die Liebfrauenstraße möglich. Alle anderen Teile der Fußgängerzone sind während der generell üblichen Lieferverkehrszeiten (Montag bis Sonntag, 6 bis 11 Uhr) befahrbar. Gewerbetreibende in diesem Bereich müssen dafür Sorge tragen, dass die Lieferketten an die geänderten Zeiten angepasst werden, um auch während der Heilig-Rock-Tage einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Inhaber von Parkplätzen und privat genutzten Flächen rund um den Domfreihof werden gebeten, Fahrten außerhalb der teilweise geänderten Lieferzeiten auf ein notwendiges Minimum zu beschränken. Um die Einfahrt über den Domfreihof zu den dortigen Einstellplätzen zu gewährleisten, müssen eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone, die Karte oder Vignette zum Absenken des Pollers sowie die jeweilige Handynummer mitgeführt werden.