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20.01.2021

Corona: 29 Neuinfektionen in der Stadt und im Landkreis

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Trier und des Landkreises Trier-Saarburg

Grafik: 7-Tage-Inzidenz in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz.
Die Karte zeigt die aktuelle 7-Tage-Inzidenz in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz. Quelle: corona.rlp.de
Am heutigen Mittwoch wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 29 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet, 14 aus der Stadt Trier und 15 aus dem Landkreis.

Zudem wurde dem Gesundheitsamt ein Todesfall eines Patienten aus dem Landkreis Trier-Saarburg im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung gemeldet. Damit sind bisher insgesamt 94 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes verstorben, nunmehr 74 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und 20 aus der Stadt Trier.

Die Zahl der seit dem 11. März nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen steigt auf 4310 (1622 in der Stadt Trier und 2688 im Landkreis Trier-Saarburg). Die 7-Tage-Inzidenz liegt in der Stadt Trier bei 48,4 und im Landkreis bei 52,9 Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohnern.

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt aktuell bei 302 – sechs mehr als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 200 im Landkreis und 102 in der Stadt Trier. Die Zahl der stationär behandelten Patienten ist weiter gesunken und beträgt aktuell 14 aus dem Landkreis und der Stadt Trier. Neun Patienten werden im Corona-Gemeinschaftskrankenhaus in Trier behandelt, einer im Kreiskrankenhaus Saarburg, drei im St. Josef Krankenhaus Hermeskeil und einer in einem anderen Krankenhaus.

Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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