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22.01.2021

Corona: 21 Neuinfektionen in der Stadt und im Landkreis

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Trier und des Landkreises Trier-Saarburg

Grafik: 7-Tage-Inzidenz in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz.
Die Karte zeigt die aktuelle 7-Tage-Inzidenz in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz. Quelle: corona.rlp.de

Am heutigen Freitag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 21 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet, 10 aus der Stadt Trier und 11 aus dem Landkreis.
Die Zahl der seit dem 11. März nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen steigt auf 4348 (1637 in der Stadt Trier und 2711 im Landkreis Trier-Saarburg). Die 7-Tage-Inzidenz liegt in der Stadt Trier bei 47,5 und im Landkreis bei 50,9 Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohnern.

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt aktuell bei 279 – 5 weniger als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 186 im Landkreis und 93 in der Stadt Trier. Die Zahl der stationär behandelten Patienten beträgt aktuell 13 aus dem Landkreis und der Stadt Trier. Acht Patienten werden im Corona-Gemeinschaftskrankenhaus in Trier behandelt, einer im Kreiskrankenhaus Saarburg, drei im St. Josef Krankenhaus Hermeskeil und einer in einem anderen Krankenhaus.

Situation in den Einrichtungen weiter stabil

Aktuell gibt es in den Seniorenheimen in der Stadt Trier und im Landkreis kein aktives Infektionsgeschehen bzw. Meldungen über Neuinfektionen. Auch die Situation in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende in Hermeskeil und Trier hat sich zwischenzeitlich beruhigt. Dort gelten noch insgesamt sieben Personen als erkrankt, die jedoch isoliert sind. In Trier (Seniorenheim St. Irminen) und dem Landkreis (Seniorenheim St. Franziskus Saarburg) wurden erste Altenheime mit der Zweitimpfung versehen. Aufgrund der aktuellen Lieferschwierigkeiten des Impfstoffs wurden die weiteren Zweitimpfungen um jeweils eine Woche verschoben.

Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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