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06.05.2019

Verbessertes Inklusionskonzept in Trierer Schulen ab Sommer

(pe) Der derzeitige Einsatz von Inklusionshelfern an Schulen für Kinder mit (drohenden) seelischen, körperlichen und geistigen Behinderungen bringt nach Einschätzung des Jugendamts immer wieder Probleme mit sich. Kinder mit eingeschränkten Teilhabemöglichkeiten müssen lange auf ihre Unterstützung warten. Zudem gibt es häufige Wechsel in beim Personal, das oft nicht ausreichend qualifiziert war. Der Stadtrat ist nun einstimmig dem Vorschlag des Jugendamts für grundlegende Veränderungen ab dem nächsten Schuljahr gefolgt. Das neue Konzept soll die Stigmatisierung von Einzelfällen durch eine globale Versorgung der Klassen und Schulen mit einem fest zugeordneten Träger ablösen. Der Einsatz von Fachkräften in den Schulen soll die Qualität sichern.

Schüler mit (drohenden) Behinderungen erhalten schneller Unterstützung in der schulischen Teilhabe und der Entwicklung ihrer Selbständigkeit durch pädagogisch und pflegerisch qualifizierte Inklusionshelfer, bevor Probleme sich verfestigen. Systemische Inklusionshilfen schätzen den Unterstützungsbedarf ein und leiten mit der Familie ein vereinfachtes Diagnostik- und Antragsverfahren ein. Sie können flexibel und bedarfsorientiert mehrere Kinder unterstützen. Somit kommt es nach Einschätzung des Jugendamts zu weniger Ausgrenzungen und wechselseitigen Abhängigkeiten.

Drei sich ergänzende Hilfearten sowie strukturelle Veränderungen sollen in dem neuen Konzept eine optimale Unterstützung der Kinder sicherstellen:

  • An zehn Trierer Schulen mit einem besonders hohen Unterstützungsbedarf kann jeweils eine Inklusionshilfe mit sozialpädagogischer Qualifikation eingesetzt werden, die sich ohne Antrag besonders um die Neuankömmlinge kümmert und andere Hilfen einleitet und koordiniert.
  • Individuell beantragte Inklusionshilfen aus einem festen Personalpool des freien Trägers (Erzieher, Heilpädagogen sowie Pflegekräfte), der der Schule zugeordnet ist, versorgen mehrere Schüler je nach Bedarf in der Klasse. Hier sorgt ein verändertes Antragsverfahren für eine Vereinfachung und einen schnelleren Einsatz.
  • Die Einzelfallhilfe nach dem bisherigen Modell wird nach und nach im Einvernehmen mit allen Beteiligten, in die neue Struktur mit Fachkräften umgewandelt. Bei besonderen Bedürfnissen können diese Hilfen weiterbestehen und in Ausnahmen neu bewilligt werden.

Die Antragsverfahren werden für die Familien vereinfacht und die tatsächliche Hilfe in der Schule startet deutlich schneller. Die für bislang oft komplizierte Unterscheidung der Zuständigkeit zwischen städtischem Jugend- und Sozialamt entfällt. Für alle Anträge auf Inklusionshilfe ist ab Sommer das Team Teilhabe im Jugendamt zuständig. Durch eine Kooperation mit dem Landkreis Trier-Saarburg wird für die weiterführenden Schulen eine gemeinsame Versorgung gewährleistet. Die Trierer Schulen werden in drei Sozialräume eingeteilt, die von einem bis zwei festen Trägern mit Inklusionshilfen versorgt werden. Ziel ist eine engere Kooperation zwischen Schule und den Inklusionshelfern. Eine Koordinierungsstelle für schulische Inklusion im Jugendamt sichert die Bedarfsplanung, die Qualitätssicherung und die Kooperation mit dem Kreis Trier-Saarburg sowie anderen Beteiligten.

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