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Einbürgerungstest Informationserteilung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, müssen Sie Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland durch einen erfolgreich abgelegten Einbürgerungstest nachweisen. 

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, müssen Sie Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen.

In der Regel erfolgt dies durch einen  erfolgreich abgelegten Einbürgerungstest.

Sie können auch mit dem erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses die staatsbürgerlichen Kenntnisse nachweisen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie den Test „Leben in Deutschland“ abgelegt und eine amtliche Bescheinigung erhalten haben, in der die staatsbürgerlichen Kenntnisse bestätigt werden.

Wenn Sie einen Abschluss einer deutschen Hauptschule oder einen vergleichbaren oder höheren Abschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule erworben haben,  müssen Sie keinen Einbürgerungstest machen. Das Gleiche gilt bei Abschluss eines Studiums in einem Studienfach, das staatsbürgerliche Kenntnisse vermittelt (z.B. Rechtswissenschaften, Politikwissenschaften).

Der bundeseinheitliche Einbürgerungstest wird mittels Fragebögen durchgeführt, bei dem Sie jeweils aus vier möglichen Antworten die richtige wählen müssen.

Dabei werden 30 Fragen aus den Themenbereichen

  • "Leben in der Demokratie",
  • "Geschichte und Verantwortung" 
  • "Mensch und Gesellschaft" gestellt.

Drei weitere Testfragen werden speziell zu dem Bundesland Rheinland-Pfalz gestellt, wenn Sie hier mit Ihrem Erstwohnsitz gemeldet sind.

Spezielle Hinweise für Trier

Anmeldung

  • erfolgt nur persönlich im Rahmen der Anmeldefrist in der VHS-Geschäftsstelle
  • das Anmeldeformular wird dort ausgehändigt und unterschrieben

Termine und Informationen

An wen muss ich mich wenden?

Um zu klären, ob Sie einen Einbürgerungstest ablegen müssen,  wenden Sie sich bitte an die örtliche Einbürgerungsbehörde (Kreisverwaltung oder Stadtverwaltung einer kreisfreien Stadt)

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

  • Bei Prüfungsbeginn erhalten Sie einen amtlich zugelassenen Fragebogen mit 33 Fragen.
  • Sie haben 60 Minuten Zeit, die Fragen zu beantworten.
  • Die Testfragebögen werden nach Abschluss der Prüfung zentral ausgewertet.
  • Anschließend erhalten Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Bescheinigung über Ihr persönliches Testergebnis.
  • Wenn Sie mindestens 17 Fragen richtig beantwortet haben, haben Sie den Test bestanden.
  • Mit der Bescheinigung können Sie bei der Staatsangehörigkeitsbehörde staatsbürgerliche Kenntnisse nachweisen.
  • Haben Sie weniger als 17 Fragen richtig beantwortet, haben Sie den Test nicht bestanden, aber die Möglichkeit, diesen zu einem späteren Zeitpunkt zu wiederholen.

Gebühren / Kosten

 Die Beratung durch Ihre Einbürgerungsbehörde ist gebührenfrei.

  • Gebühr: 25,00 EUR

    Kosten für die Teilnahme am Einbürgerungstest

  • Gebühr: 25,00 EUR

    Kosten für die Teilnahme am Einbürgerungstest

Spezielle Hinweise für Trier

  • die Gebühr ist bei Anmeldung zu entrichten

Benötigte Unterlagen

ein gültiges Ausweisdokument

Spezielle Hinweise für Trier

  • ein amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild zur Identitätsfeststellung ist bei Anmeldung und Prüfungstermin erforderlich

Besonderheiten

Rechtliche Grundlage

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bildungs- und Medienzentrum - Volkshochschule

Domfreihof 1b
54290 Trier

Montag 08:45 - 12:15 Uhr

Dienstag 08:45 - 12:15 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:45 - 12:15 Uhr

Donnerstag 12:15 - 18:00 Uhr

Freitag 08:45 - 12:15 Uhr

Öffnungszeiten in den Osterferien 2024: 

Montag, 25.03.2024: 08:45 - 12:15 Uhr

Dienstag, 26.03.2024: 08:45 - 12:15 Uhr

Mittwoch, 27.03.2024: 08:45 - 12:15 Uhr

Donnerstag, 28.03.2024: 08:45 - 12:15 Uhr

Freitag, 29.03.2024 gechlossen

Monat, 01.04.2024 geschlossen

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
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