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Vorqualifikation für Aufstiegs-BAföG bescheinigen

Leistungsbeschreibung

  • Fortbildungsabschlüsse (beispielsweise als Meister, Fachwirt, Master Professional) können gefördert werden
  • Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung oder die Zulassung für die angestrebte fachschulische Fortbildung (Vorqualifikation) erfüllt werden
  • Dies bestätigt vor der Stellung des Antrags auf AufstiegsBAföG die für die Prüfung zuständige Stelle, beispielsweise die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer
  • Zuständig: IHK, HWK oder LWK

Ein Dokument, das Sie für die Förderung einreichen müssen, ist das sogenannte “Formblatt Z”. Auf diesem Formblatt müssen Sie sich bestätigen lassen, dass Sie die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erfüllen oder bis zur Prüfung erfüllen können. Hierfür zuständig ist die Stelle, die auch die Abschlussprüfung für den von Ihnen angestrebten Abschluss abnimmt. Je nach Abschluss ist dies beispielsweise die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK).

Typischerweise qualifizieren Sie sich entweder durch eine abgeschlossene erste Berufsausbildung und/oder Berufspraxis. Die genauen Voraussetzungen sind in der Prüfungsordnung für den jeweiligen Fortbildungsabschluss festgelegt.

Mit der Bestätigung über Ihre Vorqualifikation können Sie dann das sogenannte „BAföG“ beantragen.

Erfüllung der Voraussetzungen, um zum angestrebten Fortbildungsprüfung zugelassen zu werden:

  • Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einen vergleichbaren Berufsabschluss
  • Auch Bachelorabsolventen, Studienabbrecher und Abiturienten mit Berufspraxis können qualifiziert sein

Zuständige Stelle

Die Bestätigung der fachlichen Zulassungsvoraussetzung für das Formblatt Z erhalten Sie bei der für die Prüfung der Aufstiegsqualifizierung zuständigen Stelle, bspw. der IHK, HWK oder LWK vor Ort.

Eine Übersicht der zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung in Rheinland-Pfalz finden Sie hier:

https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/ihr-weg-zur-foerderung/persoenliche-unterstuetzung-vor-ort/beratung-zum-afbg-in-rheinland-pfalz-vor-ort.html

Anträge / Formulare

  • Formulare: Formblatt Z des AufstiegsBAföG-Antrags
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: teilweise

Verfahrensablauf

Die Bestätigung der Vorqualifikation ist eine der Voraussetzungen, die Sie für die Förderung nachweisen müssen.

  • Sie beantragen die Bestätigung der Vorqualifikation bei der für Ihren Abschluss zuständigen Stelle bevor Sie die Ausbildungsförderung beantragen.
  • Sie schicken das Formblatt Z des Gesamtantrages zusammen mit den Nachweisen Ihrer Vorqualifikation ab.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Vorqualifikation.
  • Sie erhalten die ausgefüllte Anlage Z postalisch zugesandt.

Nach Bestätigung Ihrer Vorqualifikation können Sie die eigentliche Förderung beantragen.

Gebühren / Kosten

Für das Ausfüllen des Formblatts Z entstehen in der Regel keine Kosten.

Benötigte Unterlagen

Nachweise für die der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen:

  • Ausbildungsabschluss
  • Eventuell andere Nachweise, beispielsweise Tätigkeitsnachweise und Arbeitszeugnisse

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Wenige Tage bei Vollständigkeit der Unterlagen

keine gesetzlichen Fristen

Zuständig

Industrie- und Handelskammer Trier

Herzogenbuscher Straße 12
54292 Trier

Telefon: +49 651 9777-0
Fax: +49 651 9777-150
E-Mail: infocenter@trier.ihk.de