Sprungmarken
  • a
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • b
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • c
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • d
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • e
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • f
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • g
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • h
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • i
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • j
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • k
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • l
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • m
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • n
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • o
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • p
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • r
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • s
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • t
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • u
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • v
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • w
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • z
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • ä
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • ö
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • ü
  • Dienstleistungen beginnend mit

Ausbildungsvertrag eintragen

Leistungsbeschreibung

  • Der Ausbildungsvertrag ist ein Vertrag zwischen Auszubildenden und Betrieb in einem anerkannten Ausbildungsberuf
  • Ausbildungsverhältnisse werden durch zuständige Stelle geprüft
  • Nach Genehmigung werden Ausbildungsverhältnisse in Verzeichnis eingetragen
  • Änderungen müssen bei der zuständigen Stelle angezeigt werden
  • Die zuständigen Stellen führen die Verzeichnisse der Berufsausbildungsverhältnisse

Dieses Verzeichnis – im Handwerk Lehrlingsrolle genannt - führen die für die Ausbildung zuständigen Stellen (in vielen Fällen Wirtschaftskammern oder Kammer der Freien Berufe). Es enthält alle  alle wesentlichen Inhalte jedes einzelnen Berufsausbildungsvertrags fest.
 

Nach Abschluss eines Ausbildungsvertrags  reicht der Ausbildungsbetrieb schriftlich oder elektronisch einen Antrag auf Eintragung bei der für den Ausbildungsberuf regional zuständigen Stelle ein. Die zuständige Stelle überprüft die Rechtmäßigkeit des Vertrages und bestätigt anschließend die Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses.
 

Der Berufsausbildungsvertrag muss hierfür bestimmte Mindestangaben enthalten.

  • Namen und Anschriften der Vertragspartner
  • Ziel der Ausbildung, sowie sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung
  • Beginn und Dauer der Ausbildung (auch Verkürzung der Ausbildungsdauer oder Teilzeitausbildung)
  • Dauer der Probezeit (mindestens einen Monat und maximal vier Monate)
  • Ort der Ausbildung
  • Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebes
  • Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung
  • Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit
  • Dauer des Urlaubs
  • Voraussetzungen, unter denen der Vertrag gekündigt werden kann
  • Sonstige Vereinbarungen
  • Unterschriften aller Vertragspartner

Ist der Auszubildende bei Vertragsschluss noch nicht volljährig, muss zum Vertragsschluss die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters oder der gesetzlichen Vertreterin eingeholt werden.

  • Die Eintragung in das Verzeichnis setzt voraus, dass der Berufsausbildungsvertrag den Vorgaben im  Berufsbildungsgesetz bzw. in der Handwerksordnung sowie der Ausbildungsordnung für den jeweiligen Beruf entspricht.
  • Es kann nur in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. Eingetragen wird die genaue Bezeichnung des Ausbildungsberufs, ggf. mit Fachrichtung.
  • Das Ausbildungspersonal und der Ausbildungsstätte müssen persönlich und fachlich geeignet sein.
  • Bei Minderjährigen: Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz darf ein Jugendlicher nur beschäftigt werden, wenn er innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht wurde und dem Ausbildenden eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die zuständige Kammer. Diese kann z.B. sein:

  • die Handwerkskammer in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Industrie- und Handelskammer in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • die Landwirtschaftskammer in Berufen der Landwirtschaft.

Anträge / Formulare

  • Formulare: Antrag auf Eintragung
  • Online-Verfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen alle Formulare als Download auf der Internetseite zur Verfügung oder unterstützet Sie bei der Nutzung von Onlineverfahren.

Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen alle Formulare als Download auf der Internetseite zur Verfügung oder unterstützet Sie bei der Nutzung von Onlineverfahren.

Verfahrensablauf

Nach Abschluss des Ausbildungsvertrags müssen Sie als Ausbildungsbetrieb die Eintragung vornehmen lassen.

  • Sie schicken den Antrag auf Eintragung inklusive aller benötigter Unterlagen an die zuständige Stelle
  • Die zuständige Stelle überprüft alle Angaben und stellt im Anschluss eine Eintragungsbestätigung für beide Vertragsparteien aus
  • Nach der Unterzeichnung des Berufsausbildungsvertrages und der Registrierung bei der zuständigen Stelle müssen Sie als ausbildendes Unternehmen dem Auszubildenden und ggf. dessen gesetzlicher Vertretung unverzüglich ein Exemplar auszuhändigen

Sollten sich während der Ausbildung Vertragsänderungen ergeben, müssen Sie diese unverzüglich mitteilen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch (detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.)
  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Gebühren / Kosten

Die Eintragung ist für den Ausbildungsbetrieb kostenpflichtig, nicht für den Auszubildenden. Die Eintragungsgebühr richtet sich nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Benötigte Unterlagen

  • Ausfertigung der Vertragsniederschrift bzw. Kopie
  • Eine vollständige sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung entsprechend der Ausbildungsordnung
  • Bei verkürzter Ausbildungsdauer: Kopien der entsprechenden Unterlagen (z.B. Schulzeugnisse)
  • Bei Auszubildenden, die zu Beginn der Ausbildung noch nicht volljährig sind: Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Bei vollständig vorliegenden Unterlagen bekommen die Vertragspartner innerhalb von vier Wochen eine Eintragungsbestätigung.

Der Berufsausbildungsvertrag muss unverzüglich nach Abschluss des Vertrags gemeldet werden, spätestens aber vor Beginn der Berufsausbildung.

Zuständig

Industrie- und Handelskammer Trier

Herzogenbuscher Straße 12
54292 Trier

Telefon: +49 651 9777-0
Fax: +49 651 9777-150
E-Mail: infocenter@trier.ihk.de