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Verkehrswert feststellen

Leistungsbeschreibung

  • Der Verkehrswert ist gleichbedeutend mit dem Marktwert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks.
  • Gemäß § 193 Baugesetzbuch ist die Erstattung von Verkehrswertgutachten Aufgabe der jeweiligen Gutachterausschüsse.
  • Die Bundesländer werden durch § 199 Baugesetzbuch ermächtigt, eigene Rechtsverordnungen für die Bildung von Gutachterausschüssen zu treffen.

Der Verkehrswert ist gleichbedeutend mit dem Marktwert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks.
Gemäß dem Baugesetzbuch ist die Erstattung von Verkehrswertgutachten Aufgabe der jeweiligen Gutachterausschüsse.
Die Bundesländer werden ermächtigt, eigene Rechtsverordnungen für die Bildung von Gutachterausschüssen zu treffen.

Spezielle Hinweise für Trier

Beantragung eines Wertgutachtens

Es sind folgende Personen antragsberechtigt:

  • Grundstückseigentümer
  • Grundstückseigentümern gleichgestellte Berechtigte
  • Inhaber von Rechten am Grundstück
  • Pflichtteilsberechtigte

Andere Antragswillige benötigen eine Einverständniserklärung der Grundstückseigentümer oder Rechteinhaber. Eine Vorlage der Einverständniserklärung ist im Antragsformular enthalten.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an eine der zwölf örtlichen Gutachterausschüsse für Grundstückswerte die bei den sechs Vermessungs- und Katasterämtern und den sechs kommunalen Vermessungsstellen in Rheinland-Pfalz eingerichtet sind.

Zuständige Stelle

Für die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken oder Rechten an Grundstücken ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte zuständig. Um den zuständigen Gutachterausschuss für Ihr Bewertungsobjekt zu finden, nutzen Sie den nachstehenden Link:

Anträge / Formulare

Die Antragstellung kann formlos in schriftlicher oder elektronischer Form erfolgen und wird entsprechend bestätigt. I. d. R. ist eine Konkretisierung des Antrags durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in Abstimmung mit dem Antragsteller erforderlich.

Verfahrensablauf

Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an die Geschäftsstelle des örtlich zuständigen Gutachterausschusses für Grundstückswerte. Im Zuge der Bearbeitung werden von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses relevante Unterlagen von anderen Behörden sowie von den Antragstellern angefordert. Diese dienen der Ermittlung der rechtlichen Gegebenheiten und der tatsächlichen Eigenschaften des Bewertungsgegenstandes.

Sobald alle notwendigen Unterlagen vorliegen, vereinbart die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses mit den Antragsstellern einen Termin zur Besichtigung des Bewertungsobjektes. Dieser Termin dient der Vorbereitung der Wertermittlung, insbesondere werden Daten für die Grundstücks- und Gebäudebeschreibung sowie Gebäudemaße erhoben.

Im Anschluss daran wird in einer Sitzung des Gutachterausschusses der Verkehrswert des besichtigten Bewertungsobjekts ermittelt und beschlossen. Im Nachgang wird das Gutachten in der Geschäftsstelle ausgearbeitet und den Antragstellern übermittelt.

Gebühren / Kosten

Die Kosten einer Wertermittlung richten sich nach Nr. 23 der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis).

Die Gebühr setzt sich aus einer Grundgebühr und einer vom ermittelten Verkehrswert abhängigen Gebühr zusammen. Anschließend werden die Umsatzsteuer und eventuelle Auslagen berücksichtigt.

Benötigte Unterlagen

Welche Angaben und Unterlagen für eine Verkehrswertermittlung benötigt werden können Sie die dem Antragsvordruck entnehmen. Bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erhalten Sie weitere Informationen über Art und Umfang der erforderlichen Unterlagen.

Spezielle Hinweise für Trier

Angaben

  • Adresse der Liegenschaft oder deren Katasterbezeichnung
  • Gemarkung, Flur und Flurstück

Besonderheiten

Unter dem nachfolgenden Link finden Sie weitere Informationen:

Rechtliche Grundlage

Spezielle Hinweise für Trier

  •  Baugesetzbuch
  •  Immobilienwertermittlungsverordnung
  •  Gutachterausschussverordnung Rheinland-Pfalz
  •  Richtlinien zur Ermittlung von Grundstückswerten nach dem Baugesetzbuch

Bearbeitungszeit

Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen beträgt die Bearbeitungsdauer ca. ein bis zwei Monate. Je nach Auslastung der Geschäftsstelle kann die Bearbeitungszeit abweichen.

Spezielle Hinweise für Trier

  • keine Angabe möglich

Es sind keine Fristen zu beachten.

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Amt für Bodenmanagement und Geoinformation - Stadtvermessung - Grundstückswertermittlung - Gutachterausschuss

Gerty-Spies-Str. 2
54290 Trier

Montag 08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen