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Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust

Leistungsbeschreibung

Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.

Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.

Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.

Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.

Spezielle Hinweise für Trier

Beantragung

  • bei Bedarf kann sofort ein vorläufiger Ausweis ausgestellt werden
  • Kinder können diesen alleine (ohne Elternteil) erst ab 16 Jahren beantragen
  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für Trier

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für Trier

  • die Beantragung durch einen Bevollmächtigten ist in Trier nicht möglich

Gebühren / Kosten

  • EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
  • EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
  • EUR 22,80 für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren)
  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
  • EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
  • EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)

Spezielle Hinweise für Trier

Zahlungsart

  • bar / EC

Benötigte Unterlagen

  • Verlustanzeige
  • gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)

Spezielle Hinweise für Trier

  • zusäzlicher Hinweis zur Verlustanzeige:
    • wird beim Bürgeramt erstellt und ggfs. an die Polizei weitergeleitet 
  • zusätzlicher Hinweis zum Sorgerechtsnachweis:
    • ggfs. Einverständnis eines Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis, mit dem das bis zu 16 Jahren alte Kind einen gemeinsamen Wohnsitz hat

liegt kein Ausweisdokument mit Lichtbild vor:

  • wurde der verlorene Ausweis bereits in Trier beantragt, kann zur Identifizierung auf den Altantrag zurückgegriffen werden
    • bis maximal 15 Jahre möglich
  • ansonsten:
    • Familienstammbuch oder Geburtsurkunde bzw. bei zwischenzeitlicher Heirat auch die Heiratsurkunde 
    • und eine volljährige Person, die unter Vorlage des eigenen Ausweisdokumentes die Identität des Anzeigenden bestätigt

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Spezielle Hinweise für Trier

  • ca. 3 Wochen

Häufig gestellte Fragen

Spezielle Hinweise für Trier

Ist 0 eine Zahl oder ein Buchstabe in der Seriennummer im neuen Personalausweis?

  • es ist immer die Zahl 0 (Null) in der alphanummerischen Seriennummer und nie das O-o (OCR-Lesbarkeit).

Wie kann ich die Online-Ausweisfunktion bei Verlust sperren lassen?

  • telefonisch beim Bürgeramt oder über die Sperr-Hotline
  • zum Sperren ist das Sperrkennwort erforderlich

Was passiert bei Verlust mit der Unterschriftsfunktion (Signaturzertifikat)?

  • der Verlust muss sofort bei dem Signaturanbieter gemeldet werden, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
  • dort kann die Funktion gesperrt werden
  • bitte beachten: Dies erfolgt nicht automatisch, wenn der Verlust des Dokuments der Personalausweisbehörde gemeldet wird!

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Verwaltung - Fundbüro

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

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Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: fundbuero@trier.de