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Melderegister - Eintrag von ausländische Personenstandsdaten

Leistungsbeschreibung

Wenn persönliche Ereignisse wie die Eheschließung, die Scheidung  oder die Geburt eines Kindes im Ausland erfolgte, können Sie dies in das deutsche Melderegister eintragen lassen.

  • Rechtsgültigkeit des Ereignisses wie Eheschließung, Scheidung nach den Gesetzen des jeweiligen Staates,
  • In das Melderegister kann eingetragen werden:
  • die einzutragende Person selbst
  • deren Eltern
  • deren Kinder
  • der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in)

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihres Bürgeramtes.

Spezielle Hinweise für Trier

  • vor der Vorsprache ist eine vorherige Beratung durch das Bürgeramt bzgl. der vorzulegenden Unterlagen bei nicht EU-Ländern dringend zu empfehlen
    • Kontaktaufnahme per Mail an buergeramt@trier.de
    • Infos dazu sind im Merkblatt

Verfahrensablauf

Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel mit einem Termin möglich.

Nach Überprüfung der Unterlagen durch die zuständige Behörde erfolgt die Eintragung in das deutsche Melderegister.

Benötigte Unterlagen

In der Regel werden nachfolgende Unterlagen benötigt:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde / Staatsangehörigkeitsausweis

Zusätzlich im Falle einer Eheschließung:

  • Eheurkunde über die im Ausland geschlossene Ehe

Zusätzlich im Falle einer Scheidung:

  • Bescheinigung über die Scheidung der Ehe, gegebenenfalls muss ein Anerkennungsverfahren erfolgen

Zusätzlich Im Falle einer Geburt eines Kindes (Familienverband):

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Ehe- und Geburtsurkunden der Eltern

Bitte beachten Sie, dass für fremdsprachige Dokumente Übersetzungen notwendig werden können. Zudem können je nach Staat, in welchem das persönliche Ereignis stattfand und beurkundet wurde, weitere Unterlagen notwendig werden. Es empfiehlt sich daher eine Beratung bei der zuständigen Stelle zu vereinbaren.

Rechtliche Grundlage

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen