Sprungmarken

Motorradkennzeichen

Hinweise für Motorradfahrer

In seiner Sitzung vom 18. März 2011 hat der Bundesrat die Einführung von kleinen Motorradkennzeichen beschlossen. Das neue Motorradkennzeichen wird in der verkleinerten Mittelschrift ausgeführt und erhält ein Mindestmaß von 180 mm und ein Größtmaß von 220mm in der Breite (Höhe 200 mm).

Auf Grund der Ausgestaltung der neuen Kraftradkennzeichen können unter Berücksichtigung des Mindestmaßes von 180 mm in der Breite alle gängigen vierstelligen Erkennungsnummern zugeteilt werden (z.B. XX-BB99).
Zwei- und dreistellige Erkennungsnummern bleiben solchen Fahrzeugen vorbehalten, bei denen auf Grund von bauarttechnischen Merkmalen die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens nicht möglich ist (PKW Importfahrzeuge). Ausnahmen hiervon sind nicht möglich.

Die bisher ausgegebenen Kennzeichen für Motorräder behalten ihre Gültigkeit. Der Umtausch eines dreistelligen Kennzeichens (z.B. XX-AB1) in ein Motorradkennzeichen neuer Art ist möglich.

Nicht bei allen Verwaltungen können Sie die 4-stelligen Motorradkennzeichen per Internet reservieren. Eine Vergabe erfolgt nur vor Ort. Dies ist erforderlich, um zu vermeiden, dass die Kennzeichen, welche für Motorräder gebraucht werden, nicht für andere Fahrzeugarten (z.B. PKW, LKW) reserviert werden.