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Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige

Leistungsbeschreibung

Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Spezielle Hinweise für Trier

Verfahrensablauf

Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.

Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

Gebühren / Kosten

  • Gebühr: 37,50 EUR

    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren

  • Gebühr: 60,00 EUR

    Reisepass für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren

  • Gebühr: 59,50 EUR

    Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren

  • Gebühr: 82,00 EUR

    Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) ab 24 Jahren

Spezielle Hinweise für Trier

Gebührenänderung ab 01.01.2024:

  • Reisepass 70,00 Euro
  • Reisepass für Vielreisende 92,00 Euro

Zahlungsart

  • auch mit EC Karte möglich

Benötigte Unterlagen

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Personalausweis
  • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

Spezielle Hinweise für Trier

  • zusätzlicher Hinweis zum biometrischen Lichtbild:
    • es reicht ein biometrisches Lichtbild für jedes weitere an diesem Tag mitbeantragte Ausweisdokument aus 
  • ein vorhandener Reisepass ist vorzulegen, auch wenn er ungültig ist

zusätzlich in seltenen Fällen

  • Familienstammbuch oder Geburtsurkunde, wenn kein altes Ausweisdokument vorliegt
  • falls kein Lichtbildnachweis vorliegt, ist die Anwesenheit eines Bürgen (mit Ausweis) erforderlich, der die Identität bestätigen kann

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

4 Wochen.

Spezielle Hinweise für Trier

Aktueller Hinweis:

  • aufgrund hohem Bestellaufkommen beim Reisepass kommt es aktuell zu längeren Lieferzeiten
  • die derzeitige Lieferzeit beträgt 6 - 7 Wochen
  • Geltungsdauer: 6 Jahre für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
  • Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen