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Ausweispflicht befreien

Leistungsbeschreibung

Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,

  1. für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
  2. die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
  3. die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

Spezielle Hinweise für Trier

Beantragung

  • erfolgt schriftlich mittels Vordruck Befreiuung von der Ausweispflicht
    • das ausgefüllte Antragsformular kann per Post oder digital an buergeramt@trier.de eingereicht werden
  • durch einen Betreuer oder Bevollmächtigten möglich
    • unter Vorlage Bestallungsurkunde, einer öffentlich beglaubigten Vollmacht oder eines ärztlichen Attestes
    • Bestätigung der Pflegeeinrichtung

Bescheid

  • zur Vorlage bei Behörden und Geldinstituten wird ausgestellt

Gültigkeit

  • unbefristet

Spezielle Hinweise für Trier

  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • bisheriges Ausweisdokument ist abgelaufen oder verloren gegangen und
    • Neuantrag bisher nicht gestellt
  • die Person
    • steht unter Betreuung (Bestallungsurkunde oder öffentlich beglaubigte Vollmacht) oder
    • hat aufgrund einer Behinderung keine Möglichkeit sich in der Öffentlichkeit zu bewegen oder
    • ist dauerhaft in einer Einrichtung z. B. Kranken- Alten- oder Pflegeheim untergebracht oder
    • ist zu Hause dauerhaft in Pflege

An wen muss ich mich wenden?

An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde.

Spezielle Hinweise für Trier

  • liegt bei der Meldebehörde am Hauptwohnsitz

Gebühren / Kosten

Keine.

Benötigte Unterlagen

Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihres Wohnsitzortes zu erfragen.

Spezielle Hinweise für Trier

  • Personalausweis oder Reisepass der vorsprechenden Person
  • bisheriges Ausweisdokument der beantragenden Person
    • kann auch abgelaufen oder verloren gegangen sein
  • Bestallungsurkunde oder Vollmacht (z.B. Patientenverfügung)
  • ggf. ärztliches Attest oder Bescheinigung Pflegeheim

liegt kein Ausweisdokument mit Lichtbild vor

  • wurde der letzte Ausweis bereits in Trier beantragt, kann zur Identifizierung auf den Altantrag (Aufbewahrung 15 Jahre) zurückgegriffen werden
  • ansonsten Familienstammbuch oder Geburtsurkunde und eine volljährige Person (Bürge), die unter Vorlage des eigenen Ausweisdokumentes die Identität des Anzeigenden bestätigt

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Keine.

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen