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Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung bei Verlust oder Diebstahl

Leistungsbeschreibung

hr elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) wurde gestohlen oder ist verloren gegangen?

Dann sind Sie verpflichtet, umgehend Folgendes zu tun:

  • Zeigen Sie einen Diebstahl bei der Polizei an.
  • Informieren Sie die Ausländerbehörde über den Diebstahl oder Verlust Ihres eAT (schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder persönlich).
  • Wenn in Ihrem eAT die Online-Ausweisfunktion aktiviert war, dann lassen Sie diese sperren. Dies dient Ihrem eigenen Schutz und vermeidet den Missbrauch Ihrer Daten.

Sperrung der Online-Ausweisfunktion

  • Telefonisch bei der bundesweiten Sperr-Hotline (0180-1-33 33 33/). Die Sperr-Hotline ist zu jeder Zeit erreichbar.
  • Geben Sie dabei bitte das Sperrkennwort an. Das Sperrkennwort haben Sie zusammen mit der PIN (Geheimnummer zum Aktivieren der Funktion) und der PUK (Geheimnummer zum Entsperren der Funktion) in einem Brief erhalten. Der Brief wurde Ihnen zugestellt, bevor Ihnen der eAT ausgehändigt wurde.
  • Informieren Sie bitte anschließend die Ausländerbehörde umgehend über die Sperrung.

Wenn Sie das Sperrkennwort nicht mehr besitzen, müssen Sie für die Sperrung zur Ausländerbehörde kommen. Bringen Sie dazu bitte Ihren Pass mit.

Entsperrung der Online-Ausweisfunktion
Die gestohlene oder verlorene eAT-Karte ist wieder da?
Aus Sicherheitsgründen können Sie die gesperrte eAT-Karte nicht telefonisch über die Sperr-Hotline entsperren lassen. Sie müssen dazu persönlich in die Ausländerbehörde kommen.
Die eAT-Karte kann aber nur dann entsperrt werden, wenn noch keine neue eAT-Karte bei der Bundesdruckerei bestellt wurde.

Zusatzblatt verloren?
Sie haben nicht die eAT-Karte, sondern das Zusatzblatt (grüne Klappkarte) verloren?
Dann müssen Sie die Polizei oder Ausländerbehörde nicht informieren. Auch die Sperrung der Online-Ausweisfunktion ist dann nicht erforderlich. Kommen Sie bitte zur Ausländerbehörde, um sich ein neues Zusatzblatt ausstellen zu lassen.

Neuer Aufenthaltstitel
Sie müssen sich Ihren Aufenthaltstitel neu ausstellen lassen. Buchen Sie dazu einen Termin für einen Übertrag (siehe im Abschnitt „Weiterführende Links“).
Bis auf weiteres werden bei der Berliner Ausländerbehörde Aufenthaltstitel in der Regel als Klebeetikett ausgestellt. Es ist deshalb wahrscheinlich, dass Sie keine neue eAT-Karte bekommen, sondern ein Klebeetikett in Ihren Pass.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig sind die jeweiligen Ausländerbehörden bei den Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte.

Gebühren / Kosten

Die Sperrung der Online-Ausweisfunktion ist gebührenfrei.

Für die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion beträgt die Gebühr 6,00 Euro für Erwachsene und 3,00 Euro für Minderjährige.

Benötigte Unterlagen

  • Pass 

Nur, wenn Sie das Sperrkennwort nicht mehr besitzen.
Dann müssen Sie zur Ausländerbehörde kommen, damit der eAT gesperrt werden kann.

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Die Sperre wird sofort eingerichtet, wenn Sie unter der Sperr-Hotline anrufen oder zur Ausländerbehörde kommen.

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Amt für Ausländerfragen - Allgemeines Ausländerrecht und Asyl

Thyrsusstr. 17-19
54292 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen