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Kommunaler Vollzugsdienst

Leistungsbeschreibung

Der kommunale Vollzugsdienst ist für die Gefahrenabwehr und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig. Im Fokus steht die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wie:

  • Ruhestörungen,
  • Belästigungen der Allgemeinheit,
  • Verfolgung der Einhaltung von kommunalen Satzungen und Verordnungen wie beispeilsweise
    • Feld -/Wegesatzung,
    • Straßenreinigungssatzung,
    • Gefahrenabwehrverordnung

Diese Aufgaben können kommunale Vollzugsbeamte unter Umständen auch mit Gewalt gegen Personen durchzusetzen.

In kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz ist der kommunale Vollzugsdienst i.d.R. für die Verbringung von psychisch Kranken zuständig und übernimmt hierbei die Einlieferung dieser in entsprechende Einrichtungen. In allen anderen Kommunen ist die hierfür zuständige Behörde die jeweilige Kreisverwaltung. In größeren Städten und Kommunen besteht eine Trennung zwischen kommunalem Vollzugsdienst und der Verkehrsüberwachung. In kleineren Kommunen sind die kommunalen Vollzugsbeamten oft auch gleichzeitig Hilfspolizeibeamte und somit für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs zuständig.

Spezielle Hinweise für Trier

Gefahrenabwehr und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

  • wird durch Fuß- und Fahrzeugstreifen gewährleistet
  • Rechtliche Grundlagen hierfür sind die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Trier und das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz
    • z. B. Überwachung der Anleinfplicht für Hunde, Einschreitung gegen aggressive und orangisierte Bettler oder Unterbindung von exzessiven Alkoholmissbrauch in der Öffentlichkeit

Vollzug des Landesgesetzes für psychisch kranke Personen (PsychKG)

  • gefährdet eine psychisch kranke Person sich selbst oder Andere akut, liegt ein Suizidversuch oder eine Suizidankündigung vor, kann der KomVD die Personen notfalls auch mit Gewalt in Gewahrsam nehmen und die sofortige Zwangseinweisung und Einleferung in eine aufnahmebereite Psychiatrie der Region anordnen
  • Beantragung und Vollzug von richterlichen Beschlüssen zur langfristigen Unterbringung der Patienten, die Verlegung besonders aggressiver Patienten in geeignete Anstalten im gesamten Bundesgebiet und die Sicherung von Vorführungen von psychisch Erkrankten vor Gericht, bei einem Amtsarzt oder Facharzt.

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes

  • Einschreiten bei Verdacht des Vorliegens von Krankheitserregern. Verhinderung der Ausbreitung von ansteckenden Krankheiten, z. B. die Veranlassung der Beseitigung möglicher Infektionsherde in Wohnungen
  • infizierte Personen, die sich einem richterlichen Absonderungsbeschluss mit Gewalt widersetzen, müssen von den Vollzugsbeamten zwangsweise in die Isolierstation eines Krankenhauses oder in ein Gefängniskrankenhaus eingewiesen und verbracht werden.

Lärmbelästigungen

  • bei nächtlicher Ruhestörung durch private Feiern und Partys.

Vollzug des Bestattungsgesetzes

  • meldet sich bei einem Todesfall zunächst kein Angehöriger des Verstorbenen, erledigt der KomVD die wichtigsten anstehenden Aufgaben:
    • Veranlassung von Nachlasspflegschaften
    • Einleitung der Bestattung
    • Sichern der Wohnung (Abstellen von Wasser, Gas etc.) und deren Versiegelung
    • Sicherung von Nachlässen
    • Ermittlung von verantwortlichen Angehörigen

Ermittlungen und Maßnahmen im Vollzug der Handwerksordnung, des Tierseuchengesetzes, des Landesfeiertagsgesetzes.

Überwachung des Verlaufs von Großveranstaltungen

  • dazu gehören unter anderem das Altstadtfest, das Moselfest Zurlauben und das Olewiger Weinfest.

Kontrollen

  • zur Einhaltung des Jugendschutzgeseztes in Zusammenarbeit mit der Jugendschutzbeauftragten, z. B. in Gaststatten, Spielhallen und Lebensmittelmärkten
  • Auflagen für die Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums, etwa durch Außengastronomie, Verkaufsstände oder Straßenmusiker, werden überwacht  

Ermittlungen und Vernehmungen

  • bei Ordnungswidrigkeiten oder Arbeitsunfällen
  • Anhörung von Betroffenen und Zeugen sowie die Erstattung von Anzeigen

Amtshilfe

  • bei Ersuchen anderer Behörden und Dienststellen

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Vollzugsdienst und Verkehrsüberwachung (KvD)

Wasserweg 7 - 9
54290 Trier

Montag 07:30 - 00:30 Uhr

Dienstag 07:30 - 00:30 Uhr

Mittwoch 07:30 - 00:30 Uhr

Donnerstag 07:30 - 00:30 Uhr

Freitag 07:30 - 00:30 Uhr

Samstag 16:00 - 00:30 Uhr

Telefon: 115
Telefon: +49 651 718-3333
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen