Leistungsbeschreibung
- Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klasse T
- mit der Fahrerlaubnisklasse können Antragstellende forst und landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h fahren (jeweils auch mit Anhängern)
- zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde
Mit der Fahrerlaubnis Klasse T, umgangssprachlich "Großer Traktorführerschein", dürfen Sie folgende Fahrzeuge mit Anhängern fahren:
- für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h (von 16 bis 18 Jahren: 40 km/h)
- für diese Zwecke bestimmte und eingesetzte selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h
Die Fahrerlaubnisklasse T wird unbefristet erteilt.
Die Fahrerlaubnisklasse T ist eine nationale Klasse. Sie gilt nur bedingt in anderen Ländern.
- Sie müssen Ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Sie müssen das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung oder an Ihr örtlich zuständiges Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung, der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.
Spezielle Hinweise für Trier
Zuständige Stelle
Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für Trier
- Antragstellung erfolgt wegen Unterschriftsleistung persönlich
- ist frühestens 6 Monate vor Vollendung des Mindestalters möglich
Gebühren / Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Benötigte Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Angaben zur Fahrschule
Spezielle Hinweise für Trier
- zusätzlicher Hinweis zum Nachweis über die Erste-Hilfe:
- Erste Hilfe-Kurse, die nach dem 21.10.2017 absolviert wurden müssen 9 Unterrichtsstunden a 45 Minuten umfassen
- Nachweis wird dem Bürger nach Beantragung wieder ausgehändigt
- ausländische Bürger, die in Deutschland die Fahrerlaubnis absolvieren:
- Aufenthaltserlaubnis (ist im Ausweis erkennbar)
Besonderheiten
Bei der Fahrerlaubnis Klasse T besteht keine Probezeit.
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
- Antragsfrist: 12 Monate (Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn Sie die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden haben.)
Häufig gestellte Fragen
Spezielle Hinweise für Trier
Ab wann gilt die Probezeit?
- 2 Jahre ab dem Tag der Aushändigung der Fahrerlaubnis
Verliert der Erste-Hilfe-Nachweis nach einer gewissen Zeit seine Gültigkeit?
- nein, Erste-Hilfe-Kurse sind lebenslang gültig
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassung- und Fahrerlaubnisbehörde - Fahrerlaubnisbehörde
Thyrsusstraße 17-19
54292 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
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