Leistungsbeschreibung
- Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Behebung
- Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) regeln den Verkehr auf öffentlichen Straßen
- Verkehrszeichen sind zum Beispiel:
- Verkehrsschilder
- Straßenmarkierungen
- Ampeln
- Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:
- rot-weiß gestreifte Schranken
- Poller und Absperrgeländer
- Parkscheinautomaten
- defekte oder nicht ordnungsgemäß errichtete Verkehrsschilder oder Ampeln können Gefahr im Straßenverkehr sein
- Mängel können von Bürgerinnen und Bürgern gemeldet werden
- Mängel und Störungen können zum Beispiel betreffen:
- Ampeln
- Ausfall
- Taktung fehlerhaft
- einzelne Lichter defekt
- Ruftaste defekt
- Signalton für blinde oder sehbehinderte Menschen defekt
- Ampelmast verdreht oder schief
- Verkehrsschilder
- Verkehrsschild zerstört, verschmutzt oder beklebt
- Verkehrsschild mit verfassungsfeindlichen Symbolen
- Verkehrsschild ausgeblichen
- Mast verdreht oder schief
- Verkehrsschild zugewachsen
- defekte Beleuchtung von Fußgängerüberwegen
- notwendig ist Beschreibung der Beschädigung und Ortsangabe
- auch Dokumentation mit Foto möglich
- zuständig: zuständige Straßenverkehrsbehörde
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.
Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:
- Verkehrsschilder
- Straßenmarkierungen
- Ampeln
Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:
- rot-weiß gestreifte Schranken
- Poller und Absperrgeländer
- Parkscheinautomaten
Zuständig für Verkehrszeichen und -einrichtungen ist Ihre Straßenverkehrsbehörde. Defekte oder nicht ordnungsgemäß errichtete Verkehrsschilder oder Ampeln können zu einer Gefahr im Straßenverkehr werden. Die Straßenverkehrsbehörde ist darauf angewiesen, dass Störungen zeitnah gemeldet werden.
Wenn Ihnen eine Störung oder Beschädigung auffällt, können Sie diese melden.
Das kann zum Beispiel betreffen:
- Ampeln
- Ausfall
- Taktung fehlerhaft
- einzelne Lichter defekt
- Ruftaste defekt
- Signalton für blinde und sehbehinderte Menschen defekt
- Ampelmast verdreht oder schief
- Verkehrsschilder
- Verkehrsschild zerstört, verschmutzt oder beklebt
- Verkehrsschild mit verfassungsfeindlichen Symbolen
- Verkehrsschild ausgeblichen
- Mast verdreht oder schief
- Verkehrsschild zugewachsen
- defekte Beleuchtung von Fußgängerüberwegen
Sie beschreiben die Beschädigung und machen eine genaue Ortsangabe. Im Idealfall dokumentieren Sie den Schaden mit einem Foto. Dabei müssen Sie darauf achten, dass Sie die Rechte an dem Foto besitzen und keine Personen oder Nummernschilder erkennbar sind.
keine
An wen muss ich mich wenden?
Straßenbaubehörde
Spezielle Hinweise für Trier
- für defekte Ampelanlagen sind die Stadtwerke SWT zuständig
- für defekte Verkehrszeichen wie Verkehrsspiegel, Poller ist StadtRaum Trier - Verkehrstechnik zuständig
Zuständige Stelle
Straßenbaulastträger
Verfahrensablauf
Meldung an die Straßenbaubehörde zur jeweiligen Überprüfung.
Gebühren / Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Spezielle Hinweise für Trier
- es fallen keine Gebühren an
Benötigte Unterlagen
keine
Besonderheiten
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Zur Beschaffung, Anbringung, Unterhaltung und Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen und zu deren Betrieb einschließlich ihrer Beleuchtung ist der Straßenbaulastträger verpflichtet, sonst der Eigentümer der Straße. Insofern ist die Meldung über defekte oder beschädigte Verkehrszeichen oder Ampeln an die jeweilige Straßenbauverwaltung zu melden. Meldungen an die Straßenverkehrsbehörde werden von dort an die Straßenbaubehörde weitergeleitet.
Rechtliche Grundlage
Spezielle Hinweise für Trier
Bearbeitungszeit
Überprüfung und Schadensbehebung je nach Einzelfall individuell.
Es gibt keine Frist.
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - StadtRaum Trier - Verkehrsinfrastruktur- und Grünflächenerhaltung - VerkehrstechnikAm Grüneberg 90
54294 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
Kontakt aufnehmen
Stadtwerke TrierOstallee 7-13
54290 Trier
Telefon: +49 651 717-0
Fax: +49 651 717-199
E-Mail:
info@swt.de