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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

Spezielle Hinweise für Trier

Beantragung

  • kann formlos schriftlich oder persönlich erfolgen
    • vorherige persönliche oder telefonische Beratung im Fachamt empfehlenswert

Spezielle Hinweise für Trier

Wird Menschen gewährt

  • die eine dauerhafte Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen
  • denen eine dauerhafte volle Erwerbsminderung durch den Rententräger bestätigt ist
  • mit Erreichen der Altersgrenze (ab 65 Jahren, abhängig vom Geburtsjahr)
  • wenn der notwendige Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere dem Einkommen und Vermögen, beschafft werden kann

Vermögenshöchstgrenze an Sparvermögen

  • 10.000,00 Euro für eine Person
  • zuzüglich 10.000,00 Euro für Ehepartner
  • zuzüglich 500,00 Euro für jede weiter Person die vom Antragsteller oder seinem Ehepartner überwiegend unterhalten wird

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Benötigte Unterlagen

Spezielle Hinweise für Trier

  • richten sich nach dem Einzelfall
  • werden vom Sozialamt schriftlich angefordert
  • oder es wird eine entsprechende Aufstellung über benötigte Unterlagen im persönlichen Gespräch ausgehändigt

Besonderheiten

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Spezielle Hinweise für Trier

  • 1 - 2 Wochen, in Einzelfällen auch länger

Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

Häufig gestellte Fragen

Spezielle Hinweise für Trier

Allgemeine Fragen zu Grundsicherung beantragen

Was umfasst der notwendige Lebensunterhalt bzw. die Sozialhilfe?

  • umfasst den Bedarf eines Menschen an Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Unterkunft, Heizung, Hausrat und persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Amt für Soziales und Wohnen - soziale Hilfen - Grundsicherung

Am Augustiner Hof, Verw.-Geb. II
54290 Trier

Montag 08:30 - 11:30 Uhr

Mittwoch 08:30 - 11:30 Uhr

Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr

Freitag 08:30 - 11:30 Uhr

Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: grundsicherung@trier.de