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Reisepass Ausgabe

Leistungsbeschreibung

Der Reisepass liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde.

Der Reisepass liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.

Verfahrensablauf

Spezielle Hinweise für Trier

Seit Mai 2025 ist die Ausgabe von Dokumenten auch bei der Dokumentenausgabebox im Rathaus am Augustinerhof möglich 

Informationen

Gebühren / Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Benötigte Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 10:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 07:00 - 12:30 Uhr

Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr

Freitag 07:00 - 12:30 Uhr

Je nach  Anliegen ist die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen