Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Es fallen keine Gebühren an.
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Viehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 10:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 07:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:00 - 12:30 Uhr
Je nach Anliegen ist die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich
Telefon: 115