Leistungsbeschreibung
Sie haben sich scheiden lassen oder Ihre Lebenspartnerschaft beendet und möchten Ihren Namen ändern? Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe oder Lebenspartnerschaft geführter Name nicht Familienname (Ehename oder Partnerschaftsname) war, können Sie:
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Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen.
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Dem Ehenamen folgende Namen voranstellen oder anfügen:
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Ihren Geburtsnamen oder
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den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen.
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Sie können einen während der Ehe vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen.
Sie haben sich scheiden lassen oder Ihre Lebenspartnerschaft beendet und möchten Ihren Namen ändern? Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe oder Lebenspartnerschaft geführter Name nicht Familienname (Ehename oder Partnerschaftsname) war, haben Sie folgende Möglichkeiten:
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Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen.
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Sie können dem Ehenamen folgende Namen voranstellen oder anfügen:
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Ihren Geburtsnamen oder
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den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen.
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Sie können einen während der Ehe vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen.
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Ehescheidung oder
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Aufhebung der Lebenspartnerschaft
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist Ihr Standesamt.
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einer Notarin oder einem Notar oder von einer oder einem Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Spezielle Hinweise für Trier
- die Erklärung wird erst wirksam, sobald sie bei demjenigen Standesamt eintrifft, wo die Ehe geschlossen worden ist
Gebühren / Kosten
Spezielle Hinweise für Trier
- 24,00 Euro
- 12,00 Euro für die Bescheinigung
Benötigte Unterlagen
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Reisepass oder Personalausweis,
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bei Vorsprache bei dem Standesamt, welches das Eheregister führt zusätzlich:
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rechtskräftiges Scheidungsurteil,
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bei Vorsprache bei einem anderen Standesamt zusätzlich:
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beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder
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beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit eingetragener Scheidung.
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
keine
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Standesamt - Anmeldung zur EheschließungDomfreihof 1b
54290 Trier
Montag 08:30 - 11:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 11:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr
Freitag 08:30 - 11:30 Uhr
vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
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