Kennzeichen an Fahrzeugen, die umgangssprachlich Nummernschilder genannt werden, dienen als amtliche Kennzeichnung von Fahrzeugen und als sichtbarer Nachweis, dass das Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen darf. Bei Verstößen gegen Verkehrsregeln oder bei Unfällen kann über die Kennzeichen die Halterin oder der Halter herausgefunden werden.
Die Zulassungsbehörde teilt Ihnen im Rahmen des Zulassungsvorgangs ein Kennzeichen zu. Das Kennzeichen besteht aus ein bis 3 Buchstaben für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, und einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen Erkennungsnummer. In der Regel können Sie sich ein Wunschkennzeichen gegen eine Gebühr aussuchen.
Es gibt folgende Kennzeichen:
Das zugeteilte Kennzeichen ist auf einem Kennzeichenschild anzubringen und muss mit der Stempelplakette der Zulassungsbehörde versehen sein. Sie müssen die Schilder selbst prägen lassen.
In der Regel sind Kennzeichenschilder am Fahrzeug vorne und hinten anzubringen. Ausnahmen zur Ausgestaltung und Anbringung müssen rechtlich zulässig oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sein.
Das Benutzen von Fahrzeugen ohne fest angebrachte Kennzeichenschilder ist im öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich nicht zulässig. Auch einige zulassungsfreie Fahrzeuge benötigen Kennzeichen, zum Beispiel
Zulassungsbehörden der Kreisverwaltungen bzw. der Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte.
Bei der persönlichen Beantragung:
Wenn Sie Ihr Fahrzeug am Schalter Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde anmelden, erhalten Sie eine Kennzeichenkombination vor Ort zugeteilt.
Mit dieser Zuteilung:
Bei der Online-Beantragung:
Bei Online-Beantragung wird die Zuteilung eines Kennzeichens zu Ihrem Fahrzeug:
Anschließend
Bei Ummeldung eines Fahrzeugs können Sie auf Antrag die bisherigen Kennzeichen wiederzugeteilt bekommen. Dies gilt auch, wenn Sie das Kennzeichen für die Wiederzulassung Ihres Fahrzeugs reserviert haben.
Widerspruch
Es gibt folgende Hinweise:
Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und müssen entsprechend der rechtlichen Vorgaben am Fahrzeug angebracht sein.
Bestimmte Kennzeichenkombinationen sind länderspezifisch gesperrt.
Es gibt keine Frist.
Thyrsusstr. 17-19
54292 Trier
Montag 07:00 - 13:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch 07:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:00 - 13:00 Uhr
vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Telefon: 115Langer Markt 12
54411 Hermeskeil
Montag 07:30 - 11:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch 07:30 - 11:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 11:30 Uhr
Freitag 07:30 - 11:30 Uhr
Telefon: 115Graf-Siegfried-Str. 32
54439 Saarburg
Montag 07:30 - 10:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 10:30 Uhr
Mittwoch 07:30 - 10:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 10:30 Uhr
Freitag 07:30 - 10:30 Uhr
Telefon: 115