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Tierquälerei

Leistungsbeschreibung

Anzeigen über Tierquälerei und nicht artgerechte Tierhaltung werden entgegengenommen und die erforderlichen Maßnahmen werden veranlasst.

Vorfall oder Verdacht

Ein entsprechender Vorfall wurde beobachtet oder es existiert ein begründeter Verdacht.

Machen Sie möglichst genaue Angaben über:

  • Ort
  • Zeit
  • Art des Vorfalls
  • Ablauf des Vorfalls
  • betroffene Tiere und diesen zugefügte
  • Schmerzen, Leiden oder Schäden
  • beteiligte Personen und Zeugen (falls bekannt)

Ihre Angaben werden von der zuständigen Stelle überprüft.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Kreisverwaltung Ihres Landkreises, die auch für die in ihrem Gebiet liegenden kreisfreien Städte zuständig ist.

Gebühren / Kosten

Keine.

Benötigte Unterlagen

Unterschriebene Zeugenaussage 

Bitte Anschriften und Kontaktdaten angeben!

Hinweis: Stellen Sie Ihre Beobachtungen möglichst genau dar. 

Besonderheiten

Rechtliche Grundlage

Zuständig

Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Veterinäramt

Karl-Benz-Str. 6
54292 Trier

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09:00 - 13:00 Uhr

Telefon: 115
Telefon: +49 651 715-0
Fax: +49 651 71517583
E-Mail: veterinaeramt@trier-saarburg.de