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Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung

Leistungsbeschreibung

Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn sich Ihr Name geändert hat.

Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Standesamt.

Verfahrensablauf

Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

Benötigte Unterlagen

  • Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
  • Personalausweise oder Reisepässe,
  • Nachweis Ihrer Namensänderung.

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

Besonderheiten

Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

Rechtliche Grundlage

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Standesamt - Anmeldung zur Eheschließung

Domfreihof 1b
54290 Trier

Montag 08:30 - 11:30 Uhr

Dienstag 08:30 - 11:30 Uhr

Mittwoch 08:30 - 11:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr

Freitag 08:30 - 11:30 Uhr

vorherige Terminvereinbarung erforderlich 

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen