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Personalausweis melden wegen Verlust

Leistungsbeschreibung

Ist der Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, ist der Verlust gegenüber der Passbehörde zu melden. Es kann gleichzeitig ein neuer Personalausweis beantragt werden.

Spezielle Hinweise für Trier

  • persönliche Vorsprache ist erforderlich
    • die Verlustanzeige wird schriftlich aufgenommen und ggfs. an die Polizeibehörde weitergeleitet

Sperrung

  • ggfs. Sperrung der Online-Ausweisfunktion bei der ausstellenden Behörde veranlassen oder über die Sperrhotline 116 116 sperren lassen
    • bei telefonischer Sperrung ist eine Identifizierung über das Sperrkennwort erforderlich
    • wurde mit der Transport-PIN und der PUK durch die Bundesdruckerei gesendet
  • ggfs. Sperrung der elektronischen Signatur bei dem Anbieter, der das Signaturzertifikat erworben hat, sperren lassen
  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Passbehörde.

Spezielle Hinweise für Trier

Besonderheiten

Rechtliche Grundlage

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Verwaltung - Fundbüro

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: fundbuero@trier.de