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Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie wohnen in Rheinland-Pfalz und benötigen einen Parkausweis für schwerbehinderte Menschen?

Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder blinde Menschen (Merkzeichen "Bl") können einen blauen EU-Parkausweis beantragen.

Besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen können einen gelben oder orangenen Parkausweis (weniger weitreichend) beantragen. Der gelbe Parkausweis ist gültig in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
Der orangene Parkausweis ist gültig in gesamt Deutschland.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde derVerbandsgemeindeverwaltung, der Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten an die Stadtverwaltung.

Verfahrensablauf

Spezielle Hinweise für Trier

Beantragung

gelber und oranger Parkausweis

  • kann persönlich oder schriftlich erfolgen
  • durch Dritte nur mit Vollmacht möglich
    • dabei ist zu beachten, dass der Antrag auch dann persönlich durch den Berechtigten unterschrieben werden muss

blauer EU-Parkausweis

  • kann persönlich oder schriftlich und unter Vorlage eines Passbildes erfolgen

Verlängerung

  • verlängert wird der orange und gelbe Ausweis
  • der blaue Ausweis nur dann, wenn bereits ein Lichtbild im Ausweis vorhanden ist und die Person noch gut erkennbar ist
    • andernfalls ist eine Neuausstellung erforderlich und der alte Ausweis ist zurückzugeben

Antragsformular 

  • steht zum download unter www. trier.de bereit

Abholung

  • erfolgt wegen Identifizierung persönlich
  • ein Termin zur Abholung kann vereinbart werden
    • mit der Möglichkeit dass die Dokumente aufgrund der Mobilitätseinschränkung zum Fahrzeug gebracht werden

Gebühren / Kosten

Die Erteilung einer Parkberechtigung für Menschen mit Behinderung ist gebührenfrei.

Benötigte Unterlagen

  • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises
  • ein aktuelles Lichtbild

Spezielle Hinweise für Trier

  • alternativ Kopie vom vollständigen Bescheid vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung

Besonderheiten

Spezielle Hinweise für Trier

Gültigkeit

  • Parkausweise werden für die Dauer der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises ausgestellt, jedoch maximal drei Jahre

Rechtliche Grundlage

Spezielle Hinweise für Trier

  • Straßenverkehrsordnung (StVO)

Bearbeitungszeit

Wann kann ich mit der Ausstellung eines Parkausweises rechnen?

Blauer EU-Parkausweis:
Sie können den Parkausweis in der Regel gleich mitnehmen.
Gelber und orangener Parkausweis:
Geringe Zeitverzögerung, weil die Versorgungsverwaltung im Rahmen der Amtshilfe um Auskunft gebeten wird, ob der Antragsteller zu dem berechtigten Personenkreis gehört.

Spezielle Hinweise für Trier

Bearbeitungszeit bei Verlängerung

  • blauer Parkausweis: kurze Bearbeitungsdauer, maximal 1 - 2 Wochen
  • gelber / oranger Parkausweis 3 - 4 Wochen

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - StadtRaum Trier - Strassenverkehrsbehörde

Am Grüneberg 90
54294 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen