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Körperschaftsteuer zahlen

Leistungsbeschreibung

Die Körperschaftsteuer ist eine besondere Art der Einkommensteuer für juristische Personen, andere Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben. Zu den körperschaftsteuerpflichtigen Rechtsgebilden gehören insbesondere Kapitalgesellschaften (z. B. Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften), Genossenschaften, rechtsfähige und nichtrechtsfähige Stiftungen und Anstalten sowie eingetragene und nichteingetragene Vereine. Besteuerungsgrundlage ist - ebenso wie für die Einkommensteuer - das Einkommen, das die Körperschaft innerhalb des Kalenderjahrs bezogen hat. Die Körperschaftsteuer ist eine Gemeinschaftsteuer, die Bund und Ländern je zur Hälfte zufließt.

Körperschaftsteuererklärungen sind beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Dieses setzt auf der Grundlage des zu versteuernden Einkommens die Körperschaftsteuer fest. Der Körperschaftsteuersatz beträgt ab dem Veranlagungszeitraum 2008 einheitlich 15 Prozent.

An wen muss ich mich wenden?

Für die Besteuerung von Körperschaften ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung der Körperschaft befindet.

Ist der Ort der Geschäftsleitung nicht feststellbar oder liegt er im Ausland, ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk die Körperschaft ihren Sitz hat.

Anträge / Formulare

Die Körperschaftsteuererklärung muss elektronisch übermittelt werden. 

Die dafür benötigte Steuersoftware gibt es bei vielen kommerziellen Anbietern. Die Körperschaftsteuererklärung kann aber auch kostenfrei über das Online-Portal der Finanzverwaltung (ELSTER) erstellt und übermittelt werden.

Besonderheiten

Weitere Informationen zur Körperschaftsteuer finden Sie hier.

Rechtliche Grundlage

Zuständig

Finanzamt Trier

Hubert-Neuerburg-Straße 1
54290 Trier

Telefon: +49 651 9360-0
Fax: +49 651 9360-34900
E-Mail: poststelle@fa-tr.fin-rlp.de