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Hundehaltung anmelden

Leistungsbeschreibung

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.

Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,

  • bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt 

Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.

Spezielle Hinweise für Trier

  • in Trier gibt es keine Transponder, sondern die Hundesteuermarke

Anmeldung/Ummeldung

  • erfolgt online, telefonisch oder persönlich 
  • ein Formular steht zum download unter www.trier.de bereit
  • Ummeldung kann auch gleichzeitig mit Meldung der neuen Adresse im Bürgeramt erfolgen

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung

Anträge / Formulare

Entsprechende Formulare stehen in der jeweiligen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. auf der dortigen Internetseite zur Verfügung.

Verfahrensablauf

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Spezielle Hinweise für Trier

  • die Steuermarke wird mit dem Steuerbescheid zugestellt

Gebühren / Kosten

Es fallen gegbenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise für Trier

Jährlich:

  • 120,00 Euro für den ersten Hund
  • zusätzlich 168,00 Euro für den zweiten Hund
  • zusätzlich 228,00 Euro für jeden weiteren Hund

Ausnahme:

  • ein Hund, der nachweislich aus dem Tierheim Trier übernommen wurde, ist zunächst bis 2027 steuerfrei

Zahlungsart:

  • Einzug durch die Stadtkasse Trier pro Quartal
  • auf Antrag auch Jahreszahlung möglich

Benötigte Unterlagen

Bei persönlicher Anmeldung ist der aktuelle Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung vorzulegen.

Das Anmeldeformular wird regelmäßig auch auf der Internetseite der Gemeinde zum Download zur Verfügung gestellt.

Besonderheiten

Darüber hinaus ist jeder Hundehalter verpflichtet auf öffentlichen Straßen innerhalb eines Ortes oder nicht einsehbaren Flächen seinen Hund angeleint zu führen. Außerhalb eines Ortes sind sie umgehend anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. 

Verstöße gegen das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundeG) können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Darüber hinaus können Verstöße gegen die Gemeindesatzungen ebenfalls geahndet werden.

Rechtliche Grundlage

Kommunale Satzung

Haushaltssatzung

Spezielle Hinweise für Trier

Bearbeitungszeit

Spezielle Hinweise für Trier

  • bei online-Beantragung 2 Wochen

Häufig gestellte Fragen

Spezielle Hinweise für Trier

Was ist bei Verlust der Hundesteuermarke zu tun?

  • es wird eine Ersatzmarke zugeschickt
  • Die Kosten betragen 5,00 Euro

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Finanzwirtschaft - Kommunale Abgaben

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen