Sprungmarken
  • a
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • b
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • c
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • d
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • e
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • f
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • g
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • h
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • i
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • j
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • k
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • l
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • m
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • n
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • o
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • p
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • r
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • s
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • t
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • u
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • v
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • w
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • z
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • ä
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • ö
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • ü
  • Dienstleistungen beginnend mit

Kleinbetrieb zur Fleischgewinnung Zulassung beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Fleisch im Rahmen einer gewerblichen Schlachtung gewinnen möchten, benötigen Sie, ungeachtet der Größe des Unternehmens, eine Zulassung. Für sogenannte Kleinbetriebe bestehen hinsichtlich der gesetzlichen Anforderungen Erleichterungen gegenüber Großbetrieben, die Sie bei der zuständigen Behörde erfragen können.

Eine Zulassung benötigen:

Alle Betriebe, die gewerbliche Schlachtungen durchführen, wie:

  • Selbstschlachtende Direktvermarkter
  • Selbstschlachtende Fleischereien/Metzgereien.

Keine Zulassung benötigen:

  • Restaurants, Gaststätten und Einzelhandelsunternehmen, wenn diese nicht mehr als ein Drittel ihrer Produkte tierischen Ursprungs an andere lokale Einzelhandelsunternehmen abgeben.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Kreisverwaltungen bzw. an die Stadtverwaltungen der jeweiligen kreisfreien Stadt.

Verfahrensablauf

Die Zulassung erfolgt erst nach einer behördlichen Vor-Ort-Kontrolle. Sie kann befristet und mit Auflagen erteilt werden. Mit der Zulassung erhält Ihre Betriebsstätte auch die für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr erforderliche Veterinärkontrollnummer (Zulassungsnummer).

Rechtsbehelf

 Widerspruch

Gebühren / Kosten

Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis. (Rahmensatz 50 € bis 1.500 €).

Benötigte Unterlagen

Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig.

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Die Zulassung muss grundsätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden.

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Verbraucherschutz und Veranstaltungen

Wasserweg 7 - 9
54292 Trier

Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen