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Rentenversicherungskonto klären

Leistungsbeschreibung

Rentenversicherungsträger übersenden regelmäßig Versicherungsverläufe. Sollten diese Daten unvollständig oder fehlerhaft sein kann jederzeit einen Kontenklärungsantrag gestellt werden.

Die Deutsche Rentenversicherung führt für jede Versicherte und für jeden Versicherten ein Versicherungskonto. Der Versicherungsverlauf, enthält alle Daten , die in diesem Versicherungskonto gespeichert sind.

Ein vollständiges und aktuelles Versicherungskonto ist die Grundlage für aussagekräftige Rentenauskünfte und Renteninformationen. Haben Sie mindestens fünf Jahre lang Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt, erhalten Sie ab dem 27. Lebensjahr einmal im Jahr eine Renteninformation. Ihr können Sie entnehmen, wie viel Rente Sie aus Ihren bisher zurückgelegten Zeiten zukünftig erwarten können. Damit können Sie möglichst frühzeitig einschätzen, ob und in welchem Umfang eine ergänzende Altersvorsorge notwendig ist.

Die spätere Rente kann nur in richtiger Höhe gezahlt werden, wenn dem Rentenversicherungsträger alle dafür relevanten Daten bekannt sind.

Eine Kontenklärung hilft Ihnen deshalb dabei, die vorhandenen Daten zu prüfen und gegebenenfalls Lücken im Versicherungskonto zu schließen. Dazu können Sie jederzeit einen Kontenklärungsantrag stellen.

An wen muss ich mich wenden?

Sie können jederzeit Auskunft über den Stand Ihres Versicherungskontos bekommen. Einen Versicherungsverlauf, also eine Auflistung aller Ihrer bisher in Ihrem Versicherungskonto gespeicherten Zeiten, erhalten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger, über das kostenlose Servicetelefon (0800 1000 4800), bei einer der Auskunfts- und Beratungsstellen oder über die Online- Dienste Ihres Rentenversicherungsträgers im Internet.

Anträge / Formulare

Für eine Kontenklärung sind Antragsformulare notwendig. Selbstverständlich können Sie die Antragsformulare auf der Internetseite Ihres Rentenversicherungsträger herunterladen oder über die Onlinedienste des Rentenversicherungsträgers auch online ausfüllen und versenden. Am kostenlosen Servicetelefon können Sie diese Formulare ebenfalls anfordern.

Alle Vordrucke erhalten Sie aber auch bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und bei den ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen und Versichertenberatern vor Ort. Dort hilft man Ihnen auch gern beim Ausfüllen der Formulare.

Verfahrensablauf

Nach Abschluss der Kontenklärung erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger einen sogenannten Feststellungsbescheid. In diesem Bescheid sind alle bisher von Ihnen zurückgelegten Zeiten aufgeführt. Zeiträume, die länger als 6 Kalenderjahre zurückliegen, werden dann verbindlich festgestellt. Fehlerhaft gespeicherte Zeiten können aber trotzdem jederzeit überprüft werden.

Bis zum 55. Lebensjahr erhalten Sie außerdem noch eine Wartezeitauskunft. Sie enthält außer den gespeicherten Zeiten auch Aussagen, für welche Rentenart Sie die jeweilige Wartezeit erfüllt haben und für welche noch nicht.

Ab dem 55. Lebensjahr bekommen Sie nach Abschluss des Kontenklärungsverfahrens zusätzlich eine Rentenauskunft übersandt. Diese Rentenauskunft ist umfangreicher als eine Wartezeitauskunft und enthält auch Aussagen zur voraussichtlichen Rentenhöhe.

Gebühren / Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Benötigte Unterlagen

Um das Versicherungskonto zu klären bzw. zu vervollständigen, können verschiedene Unterlagen notwendig sein. Dies sind z.B.

  • Nachweise über entrichtete Rentenversicherungsbeiträge aus fehlenden Beschäftigungen oder Minijobs
  • Geburtsurkunde (eigene und ggf. der Kinder)
  • Nachweise über Ausbildungszeiten
  • Nachweise über Zeiten der Arbeitslosigkeit bzw. Ausbildungssuche und Krankheitszeiten
  • Nachweise über Schul- Fachschul- und Hochschulzeiten ab dem 17. Lebensjahr

Spezielle Hinweise für Trier

  • den aktuellen Versicherungsverlauf der DRV

Rechtliche Grundlage

§ 149 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Umfang der Kontenklärung.

Der Antrag auf Kontenklärung ist an keine Frist gebunden.

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Amt für Soziales und Wohnen - Zentrale Aufgaben - Rentenversicherung

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: sozialamt@trier.de