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Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis

Leistungsbeschreibung

  • Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung
  • Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt
  • kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden
  • zuständig: Führerscheinstelle

Die Fahrerlaubnis wird für die Fahrer von Bussen oder Lastkraftwagen der Klassen C, C1, CE, C1E; D, D1; DE oder D1E befristet erteilt und kann verlängert werden:

  • Die Fahrerlaubnis für die Klassen C, C1, CE, C1E; D, D1; DE oder D1E wird, je nach Erteilungsdatum für jeweils 5 Jahre erteilt, beziehungsweise verlängert.

An wen muss ich mich wenden?

An die für Ihren Wohnsitz zuständige Führerscheinstelle.

Spezielle Hinweise für Trier

Online Terminvereinbarung ist möglich

Zuständige Stelle

Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.

Anträge / Formulare

Sie müssen einen Antrag auf Erteilung oder auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis stellen.

Verfahrensablauf

Die leistungspsychologische Untersuchung enthält beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis, dass Sie diese besonderen Anforderungen erfüllen, erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.

Spezielle Hinweise für Trier

Antagstellung

  • erfolgt persönlich

Abholung

  • der Fahrerlaubnis kann auch durch einen bevollmächtigten Dritten erfolgen

Gebühren / Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils gültigen Fassung.

  • Gebühr: 3,30 EUR

    Auskunft beim Kraftfahrtbundesamt

  • Gebühr: 43,90 EUR

    Ersterteilung, Erweiterung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis, Ersterteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

  • Gebühr: 1,00 EUR

    Erfassung beim Kraftfahrtbundesamt

Spezielle Hinweise für Trier

  • 39,30 Euro für Klasse  C, CE, C1E
    • ggfs. zusätzlich 30,00 Euro für Express-Ausstellung bei diesen Klassen
  • 55,60 Euro für die Klasse D, DE, D1E inklusive Führungszeugnis und Auskunft Kraftfahrtbundesamt
  • 28,60 Euro ggf. für Eintrag der Schlüsselnr. 95 zusätzlich
  • zusätzliche Gebühren für eine Meldebescheinigung (bei Vorlage Reisepass) fallen nicht mehr an
  • 7,70 Euro ggf. Kosten für einen vorläufigen Führerschein

Zahlungsart

  • Bar / EC

Benötigte Unterlagen

  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
  • Falls ein Reisepass vorgelegt wird, zusätzlich Meldebescheinigung von dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt 
  • bisheriger Führerschein
  • ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hochformat)
  • augenärztliches Gutachten beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes, dass die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind.
    Dieses Gutachten können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- und Arbeitsmediziner erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit.
  • Bescheinigung über den Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung.
    Für diese Bescheinigung ist der dafür vorgesehene amtliche Vordruck zu verwenden.
    Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
  • Zusätzlich für die Klassen D; D1; D1E und DE, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben, ein leistungspsychologisches Gutachten. Die leistungspsychologische Untersuchung enthält beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Den Nachweis erbringen Sie durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.

Spezielle Hinweise für Trier

  • ggfs. Karteikartenabschrift, wenn der Führerschein seinerzeit von einer anderen Behörde ausgestellt wurde
    • vorab anzufordern durch den Führerscheininhaber
  • ggfs. Nachweise Weiterbildung nach dem BKrFQG für die gewerbliche Nutzung von Bus- und LKW-Führerscheinen auf öffentlichen Straßen zum Eintragen der Schlüsselzahl
  • bei Abholung durch einen Bevollmächtigten:
    • Vollmacht
    • Personalausweis des Vollmachtgebers (Kopie ausreichend)
    • Personalausweis des Bevollmächtigten
    • alter Führerschein / evt. vorläufiger Führerschein

Besonderheit bei Bundeswehrangestellten

  • es ist kein Augen- und Allgemeinmedizinisches Gutachten notwendig, da die medizinischen Untersuchungen bei der Bundeswehr regelmäßig
    durchgeführt werden
    • gilt nicht für ausgetretene Soldaten
  • die Vorlage eines gültigen Bundeswehr-Führerscheins ist ausreichend 
    • die Klassen CE, DE, C1E werden dann genauso lange verlängert, wie der Bundeswehr-Führerschein gültig ist

Besonderheiten

Weitere Informationen erhalten Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und gegebenenfalls bei den Fahrschulen oder den Fahrlehrerverbänden.

Rechtliche Grundlage

Spezielle Hinweise für Trier

  • §§ 7 bis 19 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Anlage 5 und Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Bearbeitungszeit

Richtet sich nach der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und kann bis zu 3 Wochen dauern.

Spezielle Hinweise für Trier

  • ca. 3 Wochen

Der Antrag sollte spätestens 6 Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.

Spezielle Hinweise für Trier

  • sobald eine Fahrerlaubnis abgelaufen ist darf nicht nicht mehr gefahren werden
  • für die Klassen C, C1, CE und C1E ist auch die Ausstellung per Express innerhalb 3 Tagen möglich

Häufig gestellte Fragen

Spezielle Hinweise für Trier

Was bedeutet Qualifizierung nach BKrfQG zum Eintrag der Schlüsselnr.?

  • betrifft Führerscheine der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E die gewerblich genutzt werden

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisbehörde

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
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